Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Leverbaar
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde verabschiedet, um der hohen Bedeutung einer qualitativen au�erfamiliären Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist es ein leistungsfähiges, modernes Gesetz für alle Formen der Kindertagesbetreuung einschlie�lich der Tagespflege. Der umfassende gesellschaftliche Wandel, der sich in einem veränderten Rollenverständnis der Partner und in einer Ausdifferenzierung der Familienentwürfe zeigt, macht einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung notwendig.§§Ziel des BayKiBiG ist es, die Familien zu unterstützen und so die Entwicklungsbedingungen für eine kinderfreundliche, integrative und zukunftsfähige Gesellschaft zu verbessern. Insbesondere gilt es, das integrative Angebot für Kinder mit Behinderung und für Kinder mit Migrationshintergrund zu verbessern. Kinder sollen frühzeitig kompetent gemacht werden für eine sich rasch wandelnde, von kultureller Vielfalt geprägte und auf Wissen basierende Lebens- und Arbeitswelt. Dementsprechend sollen die institutionellen, au�erschulischen Kindertageseinrichtungen für die Kinder aller Altersgruppen verstärkt als Bildungseinrichtungen etabliert werden.§§Das Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass es die für den Ausbau unerlässliche Planungssicherheit und Planungshoheit der Kommunen stärkt, die rechtlichen Vorgaben im Bereich der Kinderbetreuung durch die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen dereguliert sowie den Einsatz öffentlicher Mittel optimiert.
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Verschenen in 2009
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