Das Jugendstrafverfahren
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Immer wieder wird Jugendrichtern und Jugenstaatsanwälten von heute auf morgen ein Jugenddezernat übertragen. Sie müssen sich innerhalb kurzer Zeit in eine neue Materie, in das Jugendstrafrecht, einarbeiten, wozu nicht nur Rechtskenntnisse, sondern z.B. auch Kentnisse aufden Gebieten Pädagogik, Jugendspsychologie, Jugendpsychiatrie und Kriminilogie gehören. Nur ein Teil der Jugendrichter und Jugenstaatsanwälte, ebenso der Strafverteidiger, hat während des Studiums entsprechende Spezialkenntnisse erworben. Diese Einfürung in die jugendstrafrechtliche Praxis hilft, sich schnell und fundiert auf dieses Aufgabengebiet einzustellen. Der Autor gerift dabei auf seine Erfahrung aus der früheren Tätigkeit als Jugendrichter zurück.
Gekartonneerd | 164 pagina's | Duits
Verschenen in 2004
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