Das neue VVG im Strassenverkehrsrecht
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Am 1. Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, das u.a. erhebliche Auswirkungen auf das Versicherungsrecht im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung haben wird. Durch die Neuregelung wird es vielfach zu einer Quotierung der Versicherungsleistungen kommen, wenn dem Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung, eine Gefahrerhöhung oder die grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nachgewiesen werden kann. Die Neuerscheinung informiert umfassend über die gravierenden Änderungen und gibt damit jedem Rechtsanwalt und Versicherungsjuristen schnelle und zuverlässige Information über die neue Rechtslage. Zum Inhalt - Aufklärungs- und Beratungspflichten seitens des Versicherungsagenten - Informationspflichten des Versicherers - Aufgabe des Alles- oder Nichts-Prinzips - Die Voraussetzungen der Neuregelungen - Die einzelnen Regelungen - Gefahrerhöhung - Obliegenheitsverletzungen (Kündigungsrecht; Leistungsfreiheit; Auswirkungen im Bereich der Kfz-Haftpflicht-Versicherung; Auswirkungen im Bereich der Kaskoversicherung) - Herbeiführung des Versicherungsfalles - Quotenbildung bei: Alkohol/Drogen/Medikamenten; Rotlichtverstoß, Überfahren eines Stoppschildes; Übermüdung, Überholen, Geschwindigkeitsüberschreitungen; betriebsfremde Handlungen während der Fahrt; Zurücklassen von Schlüsseln im Fahrzeug; unzureichende Sicherung der Kfz-Schlüssel gegen den Zugriff Dritter; Unterlassung ausreichender Sicherungen des Kraftfahrzeuges - Änderung der Beweislastregeln - Klagefrist und Verjährung
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Verschenen in 2007
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