Das Verbot politischer Werbung im Fernsehen; Medienwirkungen als Rechtfertigung für Grundrechtseinschränkungen?
Leverbaar
Art. 18 Abs. 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 21. Juni 1991 verbot politische Werbung in Radio und Fernsehen. Und auch nach dessen Totalrevision blieb im Radio- und Fernsehgesetz ein entsprechendes Verbot bestehen (Art. 10 Abs. 1 lit. d RTVG): Im Rahmen von Abstimmungen und Wahlen darf im Rundfunk im Gegensatz zu anderen Medien nicht für politische Anliegen geworben werden. Begründet wird diese Restriktion vor allem mit dem Schutz der freien Meinungsbildung vor einseitiger Einflussnahme durch politisch aktive Gruppierungen. Die vorliegende Dissertation untersucht, inwiefern die insbesondere dem Fernsehen zugeschriebene Manipulationsmöglichkeit einen Eingriff in die grundrechtlichen Garantien der freien Kommunikation zu rechtfertigen vermag.
Paperback | 323 pagina's | Duits
Verschenen in 2007
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