Das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO für besondere persönliche Nähe- und Vertrauensverhältnisse : Die Integration nicht-institutionalisierter Lebensfomen in das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen
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Zeugnisverweigerungsrechte begrenzen das Interesse der Strafverfolgungsorgane an möglichst ungehinderter Sachverhaltsaufklärung. Schon seit langem wird daher diskuti
Ingenaaid | 289 pagina's | Duits
1e druk | Verschenen in 2004
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