Denunciatio; Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstitutes
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Die Beschäftigung mit dem Phänomen „Denunziation" hat innerhalb der Geschichtswissenschaft Konjunktur. Die Abhandlung greift diese Ansätze auf, geht jedoch einen anderen Weg. Nicht die Geschichte der „Denunziation" ist ihr Gegenstand, sondern die Entstehung und Ausgestaltung eines strafprozessualen Rechtsinstituts, der denunciatio. Dargestellt wird der institutionelle Rahmen, innerhalb dessen verschiedene Formen der „Justiznutzung" erst möglich wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich vom frühen 13. Jahrhundert bis zum Erlaß der Reichsstrafprozeßordnung im Jahre 1877. Berücksichtigung finden außerdem begriffsgeschichtliche Aspekte, die Abgrenzung zwischen neutraler „Anzeige" und verächtlicher „Denunziation" sowie die institutionelle Bedeutung von Strafanzeigen im Rechtsstaat. Die Abhandlung stellt das Rechtsinstitut der denunciatio durchgehend und epochenübergreifend in den Kontext des jeweils gültigen Verfahrensrechts; sie versteht sich als Beitrag zur Geschichte des Strafprozeßrechts. Quellennah veranschaulicht werden u.a. die gemeinrechtliche Indizienlehre, die Bedeutung des richterlichen Ermessens im frühneuzeitlichen Strafverfahren, die Lehre vom „crimen exceptum" sowie Anfänge der Lehre von den Beweisverwertungsverboten. Das Rechtsinstitut der denunciatio erweist sich so als Schlüssel für ein neues Verständnis des frühneuzeitlichen Strafprozesses.
Gekartonneerd | 308 pagina's | Duits
Verschenen in 2006
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