Der Verband als Straftäter und Strafprozesssubjekt
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Die vorliegende Arbeit versteht sind nicht zuletzt auch als Streitschrift. Als Streitschrift für einen nüchternen und ehrlichen Umgang mit der Frage, ob ein Verband eine Straftat begehen kann. Er kann - Societas delinquere potest-, davon ist jedenfalls der Verfasser überzeigt. Es fragt sich allerdings: Wie könnte, wie sollte eine solche Strafbarkeit aussehen? Ist es kriminalpolitisch sinnvoll, sie einzuführen? Und wie steht es um die Beschuldigtenrechte des Verbandes? Der erste Teil der Untersuchung legt dar, welchen Modellen eine Verbandstrafbarkeit folgen könnte und wieso sie dogmatisch begründbar ist. Im ersten Abschnitt wird dabei der Aspekt de lege lata behandelt - sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Staaten. Im zweiten Abschnitt wird dann der Aspekt de lege ferenda beleuchtet. Die bislang in die deutsch Diskussions eingebrachten Modelle werden rekapituliert und kritisch gewürdigt, bevor der Verfasser schliesslich einen am niederländischen Modell orientierten eigenen Vorschlag unterbreitet. Der zweite Teil der Untersuchung wendet sich dem bislang überwiegend vernachlässigten Aspekt der Rechte berufen, die für einen menschlischen Täter als selbstverständlich erscheinen? Eine rechtstheoretische Frage von enormer praktischer Bedeutung für den Verband und die strafverfolgungsbehörden. Denn gerade von den hier vorgenommenen Grenzziehungen hängt es ab, ob ein Verbandsstrafrecht dem schuldigen wie dem unschuldigen Verband gerecht wird, indem es den einen bestraft und den anderen schont.
464 pagina's | Duits
Verschenen in 2003
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