Die Anfänge de öffentlichen Rechts; Gesetzgebung im Zeitalter Friedrich Barbarossas und das Gelehrte Recht / Gli inizi del diritto pubblico
Leverbaar
Beschreibung: Unbestritten stellt der italische Reichstag Friedrich Barbarossas von Roncaglia im Jahre 1158 einen Höhepunkt staufischer Gesetzgebung dar. Im einzelnen sind aber Bedeutung und Wirkung - auch nach den wichtigen Handschriftenfunden von V. Colorni vor 40 Jahren - umstritten, denn die chronikalischen Quellen und die überlieferten Urkunden stimmen in ihren Aussagen keineswegs überein. Die Realität der berühmten Begegnung der Bologneser Doktoren mit dem Kaiser auf dem Reichstag ist erst kürzlich wieder bezweifelt worden. Die Tagung, deren Ergebnisse hier vorgelegt werden, sammelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Perspektiven auf die Entwicklung von weltlichem und kirchlichem Recht, Rechtswissenschaft und Gesetzgebung im 12. Jahrhundert, um den Hintergrund der Entwicklung vom Investiturstreit bis zu der staufischen renovatio im Blick zu halten. Dabei werden sowohl Theorie, Gesetzgebung wie auch die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt. Aufgrund dessen wird die These vertreten, daß aus der Verbindung des traditionellen mittelalterlichen Verfassungsrechts (Regalien, Lehnrecht, Landfrieden) mit dem schärferen, obrigkeitlichen Rechtsbegriff des römischen Rechts, wie er vor allem in der roncalischen Lex omnis iurisdictio zum Ausdruck kommt, ein von den Bologneser Rechtsgelehrten auf dem Reichstag vermittelter Ansatz zur Ausbildung eines öffentlichen Rechts entstanden sei. Diese Konzeption hat sich - entgegen der herrschenden Meinung - im Frieden von Konstanz 1183 bei der Einbeziehung des neuen, aus autonomer Wurzel entstandenen Verfassungskörpers der lombardischen Stadtkommunen bewährt, indem hier das Prinzip der Delegation aller gerichtlichen Gewalt anerkannt wird. Dies erscheint bemerkenswert angesichts dessen, daß in dieser Zeit in den Kommunen der Übergang vom Konsulat zum Podestariat stattfindet. Aus dem Inhalt: D. Quaglioni, Introduzione - G. Dilcher, Zur Einführung - I. CONCEZIONI DELLA SOVRANITÀ E DIRITTO COMUNE PUBBLICO / STAUFISCHE HERRSCHAFTSKONZEPTIONEN UND DER GEDANKE DES ÖFFENTLICHEN RECHTS: G. Dilcher, Das staufische Herrschaftskonzept in der roncalischen Gesetzgebung und im Konstanzer Frieden: Tragende Prinzipien und innere Widersprüche - Resume - D. Quaglioni, Il diritto comune pubblico e le leggi di Roncaglia. Nuove testimonianze sulla 1."Omnis iurisdictio"- Resume - II. LE LEGGI DI RONCAGLIA E LA SCIENZA DEL DIRITTO / DIE RONCALISCHE GESETZGEBUNG UND DAS GELEHRTE RECHT: 1. L'Impero e il diritto romano / Kaiserliche Politik und römisches Recht: T. Struve, Die Rolle des römischen Rechts in der kaiserlichen Theorie vor Roncaglia - Resume - B. Frenz, Barbarossa und der Hoftag von Roncaglia (1158) in der Historiographie des 12. und 13. Jahrhunderts - Resume - L. Bianchin, L'autentica"Habita"nell'interpretazione dei giuristi medievali - Resume - 2. Diritti regali e diritti di sovranità / Regalien- und Majestätsrechte: B. Kannowski, Der roncalische Regalienbegriff und seine Vorgeschichte - Resume - G. Minnucci, La dieta di Roncaglia (1158), la"Lex Regalia"di Federico Barbarossa e la"Summula Ad legem juliam maiestatis"- Resume - 3. Il diritto feudale / Das Lehnrecht: A. Karg, Die kaiserliche"Lehnsgesetzgebung"für Italien bis Roncaglia (1158) - Resume - C. Zendri, Elementi canonistici nella"Compilatio Antiqua"dei"Libri Feudorum"- Resume - III. IL CONTESTO POLITICO / POLITISCHE VORAUSSETZUNGEN UND WIRKUNGEN: 1. La Chiesa e il diritto / Die kirchliche Rechtsentwicklung: H.-J. Becker, Der Friede von Venedig im Jahre 1177 und die Entstehung der Papstkirche
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Verschenen in 2007
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