Die Haftung der Krankenkassen und Vertragsärzte für Behandlungsfehler; Zur Ablösung eines vermeintlichen Axioms des Vertragsarztrechts durch ein öffentlich-rechtliches Haftungsregime; Zur Ablösung eines vermeintlichen Axioms des Vertragsarztrechts du
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In Deutschland sind ca. 90% der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und nehmen fast die Hälfte aller berufstätigen �rzte an der sog. vertragsärztlichen Versorgung dieser Versicherten teil. Auch ihnen unterlaufen bei der medizinischen Behandlung täglich Fehler.
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Verschenen in 2007
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