Die Zustandigkeit des Generalbundesanwalts für die Verfolgung extremistischer Einzeltäter
Leverbaar
Der versucht Mord an zwei Vietnamesen in Eggesin (August 1999). Der Mord an einem Mosambikaner in Dessau (juni 2000). Der versuchte Brandanschlag auf die Synagoge in Erfurt (April 2000). Generalbundesanwalt Kay Nehm hat bei diesen Straftaten die Verfolgung selbst übergenommen und die Verfahrensübernahme auf par. 120 Abs. 2. Satz 1 Nr. 3a GVG (i.V.m. par. 142a Abs. 1 GVG) gestützt. Diese Vorschrift sieht beim Vorlie gen bestimmter, in einem Katalog aufgeführter Straftaten eine Übernahme der Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft unter gewissen Voraussetzungen vor. Nehms Vorgehen bliebt nicht ohne Kritik. Von Verfassungsbruch und von illegitimen Eingriffen on der Länderhoheit war die Rede. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Dezember 2000 jedoch die Verfolgungspraxis des Gerneralbundesanwalts gegen extremistische Gewalttäter. In diesemEssay setzt sich Kay Nehm n ochmals mit der Reichweite der Verfolgungskompetenzen des Verfahrensübernahmen im Rahmen eines Revisionsverfahrens rechtlich überprüfen kann.
33 pagina's | Duits
Verschenen in 2002
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