Haftung aus Einfluss auf die Aktiengesellschaft (par. 117, 309, 317 AktG)
Leverbaar
Prosperierende Aktiengesellschaften stehen in einem vielfältigen Beziehungsgeflecht mit Eigen- und Fremdkapitalgebern, Zulieferern und Abnehmern, Wettbewerbern, den Gewerkschaften, aber auch der öffentlichen Hand und gesellschaftlichen Interessenvereinigungen. Alle diese Gruppen suchen ihre Interessen in der Gesellschaft durchzusetzen. Ziel derartiger Einflussnahmen sind naturgemäß die Leitungspersonen der Gesellschaft als treuhänderische Verwalter fremden Vermögens. Sie haben die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und frei von Weisungen Dritter zu leiten (§ 76 AktG). Verletzen sie hierbei ihre Pflichten, so haften sie der Gesellschaft gegenüber aus Gesetz (§§ 93, 116 AktG) und/oder auf Grundlage des Anstellungsvertrags. Doch wie haftet die einflussmächtige Person im Hintergrund, auf deren Veranlassung hin eine schädigende Maßnahme getroffen wurde? Das Deliktsrecht bietet nur unzureichenden Schutz vor schädigenden Einflussnahmen, geht es doch regelmäßig um den Ersatz reiner Vermögensschäden. Diese Lücke schließt § 117 AktG. Das Werk erörtert eingehend die unterschiedlichsten Situationen der Einflussnahme und führt den Nachweis, dass den Einflussnehmer eine unternehmerische Mitverantwortung für die von ihm konkret veranlassten Einzelmaßnahmen treffen kann. Für Rechtsanwälte, Richter, Justitiare und Rechtswissenschaftler.
Ingenaaid | 412 pagina's | Duits
Verschenen in 2004
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