Ius non scriptum, Traditionen privater Rechtsetzung
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Wer die Frage aufwirft, was 'Recht' eigentlich sei und woher es komme, stößt auf zwei Grundvorstellungen, die bis heute spannungsreich geblieben sind. Nach der ersten breitet eine allgegenwärtige, über der Gesellschaft stehende Autorität ihre zur Regelung des sozialen Lebens erdachten Normen von oben her aus. Davon zu unterscheiden ist der Gedanke, daß das Recht unabhängig von irgendeinem dominierenden Willen, gleichsam spontan, von unten herauf aus der Gesellschaft wächst. Beide Standpunkte beruhen auf verschiedenen Vorstellungen über die Entstehung von Recht. Seit der Antike pflegen Juristen diese Differenz mit der Einteilung in geschriebenes (scriptum) und ungeschriebenes (non scriptum) Recht zu veranschaulichen, wobei das ius scriptum dem Willen eines staatlichen Gesetzgebers und das ius non scriptum den Kräften der Gesellschaft Ausdruck verleihen soll. Vor dem Hintergrund eines Funktionswandels des Staates muß diese Einteilung heute wieder auf Interesse stoßen: Angesichts fortschreitender Globalisierung und unzureichender Finanzierung wird vom Staat gegenwärtig zunehmend gefordert, sich auf die Gewährleistung eines Rahmens zu beschränken. Diesem Wandel tragen Leitbilder wie 'Gewährleistungsstaat' oder 'kooperativer Staat' Rechnung. Auch die Rechtsetzung soll nicht mehr allein dem staatlichen Gesetzgeber vorbehalten sein. Stephan Meder befaßt sich mit den Folgen, die dieser Wandel für das ius non scriptum hat.
Gekartonneerd | 205 pagina's | Duits
Verschenen in 2008
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