Marktmacht und Bieterwettbewerb
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Nach wie vor wird das Vergaberecht -seiner wirtschaftlichen Bedeutung zum Trotz- als Sondergebiet wahrgenommen, das einigen Spezialisten vorbehalten ist und zum traditionellen Wettbewerbs- und Kartellrecht nur gelegentliche Verbindungen aufweist. Dieser Betrachtungsweise hat sich das FIW nie angeschlossen - die vorliegende Arbeit verdeutlicht in sehr grundsätzlicher Weise am Begriff der Marktmacht die Zusammenhänge zwischen Vergaberecht, Kartellrecht und Fusionskontrolle.
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Verschenen in 2004
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