Praxis der Strafzumessung
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Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung. Hierfür bietet das Werk eine systematische und praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen und Bearbeitungsschemata. Instrumentarium der Sanktionen Strafzumessungserhebliche Umstände Vorgang der Strafzumessung Gesamtstrafe Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen Strafzumessung in den Urteilsgründen Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände Die 4. Auflage berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur und bringt das Werk auf den Stand November 2007. Darüber hinaus wurden zahlreiche Änderungen bis März 2008 berücksichtigt, u.a. die aktuelle Entscheidung des Großen Senats des BGH zur sog. „Vollstreckungslösung“.“ Dr. Gerhard Schäfer war viele Jahre Vorsitzender eines Strafsenats des Bundesgerichtshofes. Prof. Dr. Günther M. Sander ist Richter am BGH und Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Gerhard van Gemmeren ist Vorsitzender Richter am LG und vormals wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof. Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.
Paperback | 440 pagina's | Duits
4e druk | Verschenen in 2008
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