Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung bei einer Vergabe öffentlicher Aufträge : Der oberhalb der Schwellenwerte bestehende vergaberechtliche Primärrechtsschutz des nichtberücksichtigten Bieters nach Zuschlagserteilung
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it der Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag endet der vergaberechtliche Primärrechtsschutz des nichtberücksichtigten Bieters. Durch den Z
Ingenaaid | 367 pagina's | Duits
1e druk | Verschenen in 2007
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