Vertragsgerechtigkeit in der öffentlichen Versorgungswirtschaft; zur Anwendbarkeit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klausulen in Verbraucherverträgen auf öffentliche Versorgungsbedingungen
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Durch die Liberalisierung zahlreicher Versorgungsbereiche hat sich der gesetzliche Rahmen öffentlicher Versorgungsleistungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zum Teil tiefgreifend geändert. Beteiligt sich die öffentliche Hand weiterhin am operationellen Geschäft, dann hat sie insoweit grundsätzlich auf ihre Hoheitsmacht zu verzichten. Anders als auf Wettbewerbsebene hat sich im Verhältnis Versorger/Verbraucher bisher jedoch wenig geändert. Die "Privatisierung von Versorgungsaufgaben" hat nicht gleichzeitig zu einer "Privatisierung der Versorgungsbedingungen" geführt. Gesetzliche Sonderregelungen, die öffentliche Versorgungsunternehmen gegenüber Unternehmen des privaten Sektors privilegieren, bestehen weitgehend fort. In diesem Umfeld will die vorliegende Arbeit die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das Recht der Versorgungswirtschaft untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte der Verbraucher gegenüber öffentlichen Versorgern und der Nachweis, dass die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen die Mitgliedstaaten verpflichtet, auch in diesem Bereich Vertragsgerechtigkeit zuzulassen. Für Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler, Verbraucherzentralen, Kommunale Verbände.
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Verschenen in 2003
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