Vertriebsverträge im int. Kontext; Alleinvertriebsvertrag und verwandte Verträge unter Berücksichtigung des schweizerischen und des EU-Wettbewerbsrechts
Leverbaar
Vertriebsverträge zwischen Herstellern bzw. Lieferanten und Eigenhändlern zum Vertrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen haben in der Geschäftspraxis auf nationaler und internationaler Ebene grosse Bedeutung erlangt. Im Vordergrund stehen Alleinvertriebsverträge, Franchiseverträge und selektive Vertriebssysteme. Diese Vertragstypen zum Vertrieb haben sich aus der Wirtschaftspraxis entwickelt und sind gesetzlich kaum normiert. Hersteller und Lieferanten sind auf den Vertrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen durch Eigenhändler angewiesen, sofern sie den Vertrieb nicht selbst an die Hand nehmen und das damit verbundene Risiko nicht selbst tragen wollen. Wird der Vertrieb durch Eigenhändler vorgenommen, so besteht vorab bei Markenprodukten die Tendenz, den Vertrieb in die Vertriebsstruktur des Herstellers oder Lieferanten weitmöglichst einzubinden. Dazu eignen sich vorab der Alleinvertriebsvertrag, der Franchisevertrag und selektive Vertriebssysteme.Diese meist längerfristigen Verträge unterstehen nicht nur vertragsrechtlichen, sondern vorab und vermehrt wettbewerbsrechtlichen Schranken, die unter schweizerischem und EU-Wettbewerbsrecht aufgezeigt werden. Die Einhaltung dieser Schranken ist für die Rechtsbeständigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Verträge entscheidend. In der Schweiz wird dabei die Bekanntmachung der Wettbewerbskommission vom 2. Juli 2007 von Bedeutung sein, welche verschärfend die EU-Regelung in der Schweiz umsetzen will.
Paperback | 246 pagina's | Duits
Verschenen in 2007
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