Bewertungsgesetz

Specificaties
Paperback, 76 blz. | Duits
Gabler Verlag | 2e druk, 1993
ISBN13: 9783409021630
Rubricering
Juridisch :
Gabler Verlag 2e druk, 1993 9783409021630
Onderdeel van serie Gabler-Studientexte
Verwachte levertijd ongeveer 9 werkdagen

Samenvatting

Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heißt, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsgüter für Zwecke ihrer Besteuerung in Geld umzurechnen. Nach § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung muß deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, müssen daher, um Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedrückt werden. Die Nützlichkeit eines Wirtschaftsguts für die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand für verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschätzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit muß deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen. Die Regeln, nach denen die Sachgüter in Geld umgerechnet werden, nennt man Bewertungsvor­ schriften. Sie legen den Bewertungsgegenstand, den Bewertungsmaßstab, die Bewertungsmethode und den Bewertungszeitpunkt fest und regeln auch, für welche Steuern sie gelten.

Specificaties

ISBN13:9783409021630
Taal:Duits
Bindwijze:paperback
Aantal pagina's:76
Uitgever:Gabler Verlag
Druk:2

Inhoudsopgave

Einführung.- Bewertungsgegenstand.- Bedingung und Befristung.- Bewertungsmaßstäbe.- Bewertung von Wertpapieren und Anteilen.- Einheitsbewertung.- Die Feststellungsarten.- Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen.- Das Grundvermögen.- Das Betriebsvermögen.- Das sonstige Vermögen.- Das Gesamtvermögen und das Inlandsvermögen.- Das Vermögen in den neuen Bundesländern.

Net verschenen

Rubrieken

    Personen

      Trefwoorden

        Bewertungsgesetz