A Vertragsrecht.- I Rechtsnatur des Ingenieurvertrages: verschiedene Vertragstypen.- 1 Werkvertragsrecht des BGB.- 2 Dienstvertragsrecht des BGB.- 3 Unterschiedliche Regelungen bei verschiedener Vertragsgrundlage.- 4 Besonderheiten der VOB/B.- II Das Zustandekommen des Ingenieurvertrages.- 1 Form.- 2 Vertragsabschluß durch schlüssiges Verhalten.- 3 Auftrag über Teilleistungen.- 4 Bestätigungsschreiben.- 5 Auftragsbestätigung.- 6 Vertragsparteien.- 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formularverträge.- 8 Ingenieurvertrag und AGB-Gesetz.- 9 Gerichtsstand.- 9a Gesetzlicher Gerichtsstand.- 9b Gerichtsstand durch Individualvereinbarung.- 9c Gerichtsstand durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formularverträge.- 10 Die bei Vertragsabschluß vom Ingenieur zu beachtenden Risiken.- III Grundzüge des Vergütungsrechts.- IV Die Bauwerksicherungshypothek.- 1 Allgemeines.- 2 Der Ingenieur als Unternehmer i.S. des § 648 BGB.- 3 Unmittelbares Vertragsverhältnis zum Bauherrn.- 4 Identität zwischen Auftraggeber und Grundstückseigentümer.- 5 Wertsteigerung des Grundstücks.- 6 Sicherungshypothek und Wohnungseigentum.- 7 Mangelhafte Leistung und Sicherungshypothek.- 8 Umfang des Anspruchs gemäß § 648 BGB.- 9 Abtretung, Pfändung.- 10 Ausschluß der Rechte aus § 648 BGB.- 10a Durch Individualvertrag.- 10b Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen.- 11 Eintragung der Sicherungshypothek — Vormerkung — Einstweilige Verfügung — Aufhebung.- B Die Haftung des Ingenieurs.- I Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß.- II Verzögerung der vertraglich geschuldeten Leistung.- 1 Allgemeines.- 2 Abgrenzung des § 636 BGB zu den allgemeinen Vorschriften des BGB.- 3 Regelungsinhalt des § 636 BGB.- 4 Haftung gemäß § 636 BGB bei Verschulden.- 5 Fristsetzung als Voraussetzung für die Ansprüche aus § 636 BGB.- 6 Ausschluß des Rücktrittsrechts aus § 636 BGB.- 7 Wirkungen des Rücktrittsverlangens.- 8 Prozessuales.- III Mängelhaftung aus Werkvertrag.- 1 Rechtsnatur des Vertrages mit dem planenden Sonderfachmann.- 2 Fehlerbegriff.- 2a Wertbeeinträchtigung.- 2b Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit.- (1) Vertraglich vorausgesetzter Gebrauch — ausdrückliche Vereinbarung.- (2) Vertraglich vorausgesetzter Gebrauch — stillschweigende Einigung.- (3) Vertraglich vorausgesetzter Gebrauch — besondere Umstände.- (4) Vertraglich vorausgesetzter Gebrauch — besondere Anforderungen durch Eigenart der Konstruktion.- 2c Zugesicherte Eigenschaft.- 2d Persönliche Leistungsverpflichtung, § 664 BGB.- 2e Gewöhnlicher Gebrauch.- (1) Wirtschaftlichkeit.- (2) Genehmigungsfähigkeit.- (3) Fehler und behördliche Genehmigung.- 3 Abgrenzung der Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des § 633 Abs. 1 BGB.- IV Regeln der Technik.- 1 Begriff.- 2 Geltungsbereich.- 3 Allgemeine Anerkennung technischer Regeln.- 4 Anerkennung durch Fachleute.- 5 Form der Anerkennung.- 6 Rechtliche Bedeutung der „anerkannten Regeln der Technik“.- 7 Verweisungen auf allgemein anerkannte Regeln der Technik.- 8 DIN-Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik.- 9 DIN-Normen, technischer Fortschritt und „anerkannte Regeln der Technik“.- 10 DIN-Entwürfe.- 11 Prüfungspflicht bei Versagen der Regelwerke.- 12 Bauaufsichtliche Einführung technischer Normen.- 13 Unterschiedliche bauaufsichtliche und zivilrechtliche Anforderungen.- 14 Beweisvermutung für technische Normen als anerkannte Regeln der Technik.- 15 DIN-Entwurf und Beweisvermutung.- 16 Beweisvermutung bei bauaufsichtlich eingeführten Normen.- 17 Regeln der Technik und werkvertragliche Leistungspflicht.- 18 Exkurs VOB/B und VOB/C.- 19 Technische Normen als AGB.- 20 Richterliche Überprüfung technischer Vorschriften.- V Fehlerfreiheit — maßgeblicher Zeitpunkt.- 1 Änderung technischer Vorschriften zwischen fertiggestellter Planung und Bauausführung.- 2 Beweislastverteilung.- VI Mängelansprüche vor Abnahme.- 1 Abnahme.- 1a Begriff der Abnahme.- 1b Voraussetzungen der Abnahme.- 1c Abnahmezeitpunkt.- 1d Teilabnahme.- 1e Durchführung der Abnahme.- 1f Billigung der Leistung durch den Auftraggeber81–1.- 1g Folgen der unberechtigt verweigerten Abnahme.- 1h Wirkungen der Abnahme.- 1i Anfechtung der Abnahmeerklärung.- 2 Erfüllungsanspruch vor Abnahme.- VII Mängelansprüche nach Abnahme.- 1 Erfüllungsanspruch nach Abnahme.- 1a Nachbesserungsanspruch.- 1b Voraussetzung des Nachbesserungsanspruches.- 1c Nachbesserungsrecht.- 1d Wirkungen des Nachbesserungsverlangens.- 1e Verweigerung der Nachbesserung.- 1f Mitverschulden des Auftraggebers.- 1g Leistungsverweigerungsrecht — Vergütung.- (1) Umfang des Leistungsverweigerungsrechtes.- (2) Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechtes.- (3) Ausschluß des Leistungsverweigerungsrechtes.- (4) Prozessuales.- 1h Verzögerte oder fehlgeschlagene Nachbesserung.- 2 Gewährleistungsansprüche.- 2a Wandelung.- (1) Voraussetzungen der Wandelung.- (2) Durchführung der Wandelung.- (3) Prozessuales.- 2b Minderung.- (1) Berechnung der Minderung.- (2) Durchführung der Minderung.- 2c Schadensersatz wegen Nichterfüllung, § 635 BGB.- (1) Schadensersatz in Geld.- (2) Ausnahmen vom Geldersatzanspruch.- (3) Voraussetzungen des § 635 BGB.- (3.1) Fristsetzung.- (3.2) Abnahme.- (3.3) Kausalität.- (3.4) Verschulden.- (4) Schadensersatz — Umfang.- (5) Einzelfälle.- (6) Ersatzberechtigte.- (7) Mitverschulden des Auftraggebers.- (8) Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gem. § 635 BGB.- (9) Prozessuales.- 2d Verjährung der Ansprüche auf Nachbesserung, Wandelung, Minderung und Schadensersatz gemäß § 635 BGB.- (1) Verjährung der Ansprüche vor Abnahme bzw. Beendigung der Ingenieursleistung.- (2) Verjährung der Ansprüche nach Abnahme bzw. nach Fertigstellung.- (3) Beginn der Verjährungsfristen.- (4) Hemmung des Verjährungsablaufes.- (5) Unterbrechung des Verjährungsablaufes.- (6) Verjährung bei arglistigem Verschweigen.- (7) Vertragliche Verkürzung von Verjährungsfristen.- VIII Positive Vertragsverletzung (P.V.V.).- 1 Anwendungsbereich.- 2 Mängelfolgeschäden.- 3 Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.- 4 Umfang der Ansprüche aus p.V.V..- 5 Verschulden des Auftragnehmers.- 6 Mitverschulden des Auftraggebers.- 7 Verjährung.- 8 Prozessuales.- IX Garantiehaftung.- 1 Garantie für einen bestimmten Erfolg.- 2 Garantie im Kostenbereich.- 3 Termingarantie.- 4 Verjährung von Ansprüchen aus Garantiezusagen.- X Vertragsstrafe.- 1 Begriff.- 2 Anwendungsbereich — Umfang von Vertragsstrafenversprechen.- 3 Voraussetzungen für die Durchsetzung der Vertragsstrafe.- 4 Vertragsstrafe für nicht erbrachte Leistung.- 5 Vertragsstrafe für nicht gehörige, insbesondere verspätete Erfüllung.- 6 Vorbehalt der Vertragsstrafe.- 7 Vorbehaltserklärung — Form -Adressat.- 8 Höhe der Vertragsstrafe.- 9 Vertragsstrafe und AGB.- 10 Verjährung.- 11 Prozessuales — Beweislast.- XI Ansprüche aus unerlaubter Handlung.- 1 Anwendungsbereich.- 1a Mangelhafte Vertragserfüllung.- 1b Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.- 1c Die Verkehrssicherungspflicht des Ingenieurs als verantwortlicher Bauleiter.- 1d Eigentumsverletzung durch Überbau.- 1e Verletzung von Schutzgesetzen.- 1f Voraussetzungen des Anspruchs aus § 823 Abs.–1 und Abs. 2 BGB.- 2 Verjährung.- 3 Prozessuales.- XII Verhältnis der Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.- 1 Vorbemerkung.- 2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung — Konkurrenz Zusammenfassung vertraglichen Ansprüchen.- 3 Ansprüche aus Gewährleistung und Unmöglichkeit.- 4 Ansprüche aus Gewährleistung und Verzug.- 5 Ansprüche aus Gewährleistung und positive Vertragsverletzung.- 6 Ansprüche aus Gewährleistung und aus Verschulden bei Vertragsschluß.- 7 Gewährleistungsansprüche und Anfechtung.- XIII Gesamtschuldnerische Haftung des Ingenieurs mit Dritten gegenüber dem Auftraggeber.- 1 Gesamtschuldnerische Haftung von Ingenieur und Architekt.- 2 Gesamtschuldnerische Haftung von Ingenieur und ausführendem Unternehmer.- 3 Inhalt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung.- 4 Gleichrangigkeit der Ansprüche des Auftraggebers gegen den Ingenieur und den Unternehmer.- 5 Gesamtschuldnerische Haftung bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.- 6 Gesamtschuldnerische Haftung wegen Planungsfehler des Architekten bei Mitverschulden des Ingenieurs.- 7 Planungsfehler des Ingenieurs.- 8 Gesamtschuldnerische Haftung bei Planungsfehlern des Ingenieurs und Mitverantwortung des Unternehmers.- 9 Gesamtschuldnerische Haftung von Ingenieur und Unternehmer bei Ausführungsfehlern.- 10 Anteilige Gesamtschuldhaftung bei Planungsfehlern.- 11 Gesamtschuldnerische Haftung bei Ausführungsfehlern und mangelhafter Überwachung durch den Ingenieur.- 12 Gesamtschuldhaftung außerhalb der Gewährleistung und gegenüber Dritten.- XIV Haftungsausgleich zwischen Ingenieur und Unternehmer im Innenverhältnis.- 1 Planungsfehler des Ingenieurs.- 2 Ausführungsfehler des Unternehmers.- 3 Besonderheiten der Durchführung des Haftungsausgleichs.- XV Beendigung des Ingenieurvertrages.- 1 Vorbemerkung.- 2 Ordentliche Kündigung des Auftraggebers.- 3 Kündigung seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grunde.- 4 Kündigung durch den Ingenieur.- 5 Formalien der Kündigung aus wichtigem Grunde.- 6 Einvernehmliche Vertragsaufhebung.- XVI Haftungsbeschränkung des Ingenieurs durch Allgemeine Geschäftsbedingungen.- 1 Verkürzung von gesetzlichen Gewährleistungsfristen.- 1a Zeitliche Verkürzung von gesetzlichen Gewährleistungsfristen.- 1b Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen durch fixierte Vorverlegung des Abnahmezeitpunkts.- 2 Haftungsbegrenzung auf die Versicherungs-Deckungssumme.- 3 Haftungsausschluß bei grobem Verschulden.- 4 Haftungsausschluß und Haftungsbegrenzung bei positive Vertragsverletzung.- 4a „Unmittelbarkeitsklausel“.- 4b Zeitliche Beschränkungsklauseln.- 4c Die Verschuldens-Nachweis-Klausel.- 4d Die „Subsidiaritätsklausel“.- 5 Haftungsbeschränkung, Gesamtschuld und Ausgleichspflicht..- C Die Haftung des Ingenieurs für private Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen.- I Rechtsnatur des Gutachtensvertrages.- II Anzeigepflicht bei Ablehnung eines Gutachtens.- III Anforderungen an ein „ordentliches“ Gutachten.- 1 Begründung, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.- 2 Unparteilichkeit, Objektivität.- 3 Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt.- 3a Überprüfung des Gutachtensthemas in bezug auf den eigenen Wissensstand.- 3b Beratung des Auftraggebers zum Thema des Gutachtens.- 3c Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik.- IV Pflicht zur persönlichen Gutachtenserstattung; Hilfskräfte.- V Die Schweigepflicht.- VI Nachvertragliche Aufklärungs- oder Berichtigungspflicht.- VII Gewährleistung, Schadensersatz.- 1 Vorbemerkung.- 2 Der geschuldete Erfolg beim Gutachtensauftrag207–.- 3 Abnahme, Abnahmezeitpunkt und Abnahmefolgen.- 4 Gewährleistung und Schadensersatz beim feststellenden Gutachten.- 5 Gewährleistung und Schadensersatz beim Projektierungsgutachten.- VIII Haftung für falschen Rat, falsche Auskünfte und Empfehlungen gegenüber dem Auftraggeber.- 1 Der stillschweigende Beratungsvertrag.- 2 Beratung als Nebenpflicht und bei vorvertraglichen Beziehungen.- 3 Nachvertragliche Beratungspflicht.- 4 Schadensersatzpflicht und Verjährung bei Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Beratungs- oder Aufklärungspflicht.- IX Haftung für Auskünfte, Empfehlungen und Gutachten gegenüber Dritten.- 1 Vertragliche Haftung gegenüber Dritten.- 2 Vertragsähnliche Haftung gegenüber dem, „den es angeht“.- D Regeln der Technik und Haftung der Bauplanungs- und Ausführungsbeteiligten am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau.- I Vorbemerkung: zum Ziel dieses Abschnittes.- II Die DIN 4109 (1962) und ihr Verhältnis zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.- III Der Entwurf 1979 der DIN 4109.- 1 Schutzzweck des Normentwurfes.- 1a Gesundheit und Wohlbefinden.- 1b Schutz vor „erheblichen Belästigungen“.- 2 Neue oder verschärfte Anforderungen des Entwurfes (1979) gegenüber der DIN 4109 (1962).- 2a Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragung aus dem fremden Wohn- und Arbeitsbereich.- 2b Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragungen aus dem eigenen Wohn- und Arbeitsbereich.- 2c Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz.- 2d Trittschallschutz bei Treppen und Treppenpodesten.- 2e Luftschallschutz bei Wohnungseingangstüren.- 2f Nichtberücksichtigung weichfedernder Bodenbeläge beim Trittschallschutz für Wohnungen.- 2g Schallschutz und haustechnische Anlagen.- 2h Schallschutz gegen Außenlärm.- IV Gewerkübergreifende Probleme — Lüftung und Schallschutz — am Beispiel der Fenster und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Bau- und Planungsbeteiligten.- V Bauaufsichtliche Einführung der künftigen DIN 4109 und ihr Verhältnis zur zivilrechtlich geschuldeten Leistung.- VI Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fehlerfreiheit einer Ingenieurleistung bezüglich des Schallschutzes.- E Das Beweissicherungsverfahren.- I Bedeutung.- II Zulässigkeit.- 1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen.- 2 Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen.- 2a Zustimmung des Gegners.- 2b Veränderung der baulichen Anlage.- 2c Feststellung des gegenwärtigen Zustandes.- 3 Zulässiges Feststellungsbegehren.- 4 Rechte und Pflichten des Antragsgegners.- 5 Prozessuales.- 5a Erfordernisse eines Beweissicherungsantrages.- 5b Glaubhaftmachung.- 5c Auswahlrecht bezüglich des Sachverständigen.- 5d Ablehnung des Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren.- 5e Die Streitverkündung im Beweissicherungsverfahren.- 5f Durchführung des Beweissicherungsverfahrens.- 5g Kosten.- 5h Rechtliche Wirkungen des Beweissicherungsverfahrens.- F Die Streitverkündung.- I Bedeutung.- II Voraussetzungen.- III Wirkung der Streitverkündung.- IV Kosten der Streitverkündung.- G Die Haftung des Ingenieurs als gerichtlicher Sachverständiger.- I Pflicht zur Gutachtenserstattung.- II Pflicht zur Ablehnung der Gutachtenserstattung.- 1 Gutachtensablehnung bei Gefahr eines Verstoßes gegen die berufliche Verschwiegenheitspflicht.- 2 Hinweispflicht bei Vorliegen eines Grundes für eine Befangenheitsablehnung.- III Rechtsverhältnis zwischen dem Sachverständigen, dem Gericht und den Parteien.- IV Keine vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber den Parteien.- V Ausnahmsweise vorliegend vertragliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen bei Empfehlungen außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit.- VI Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei der Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens.- VII Haftung des gerichtlichen Sachverständigen aus unerlaubter Handlung bei Schadenszufügung durch ein falsches Gutachten.- 1 Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB.- 1a Haftung bei Vorsatz.- 1b Haftung bei Verletzung eines absoluten Rechtes durch grobe Fahrlässigkeit.- 1c Haftung bei Verursachung eines Vermögensschadens.- 1d Haftung bei Verletzung eines absoluten Rechtes durch leichte Fahrlässigkeit.- 2 Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 2 BGB –– Verstoß gegen ein Schutzgesetz.- 2a Vorsätzlicher Falscheid nach § 54 StGB.- 2b Fahrlässiger Falscheid nach §163 StGB.- 2c Berufung auf den allgemeinen Sachverständigen-Eid.- 2d Verletzung der Schweigepflicht §203 Abs. 2 Nr. 5 StGB.- 3 Haftung aus § 826 BGB — „Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung.- VIII Künftige gesetzliche Neuregelung der Haftung gerichtlicher Sachverständiger.- H Versicherungen für Ingenieure.- I Die Berufshaftpflichtversicherung.- 1 Gesetzliche Grundlage — VVG, AHB, BHB.- 1a Der Versicherungsvertrag.- 1b Die neuen Besonderen Bedingungen — BHB.- 1c Prüfung des Versicherungsfalles.- 2 Gegenstand der Versicherung.- 2a Versicherungsschutz nur für die Berufstätigkeit.- 2b Berufsfremde Risiken.- 2c Gutachterliche Tätigkeiten.- 2d Personen-, Sach- und Vermögensschaden.- 2e Beschränkung auf die Deckungssumme.- 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes.- 3a Dauer des Versicherungsschutzes.- 3b Voraussetzung des Versicherungsschutzes.- 3c Rückwärtsversicherung für 1 Jahr.- 3d Haftung für Schadensersatz wegen Nichterfüllung.- 3e Erweiterung des Versicherungsschutzes.- 4 Arbeitsgemeinschaften und Planungsringe.- 5 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz.- 6 Objektversicherungen.- 7 Prämiengestaltung.- II Die Bauwesenversicherung.- 1 Gegenstand der Versicherung.- 1a Sachversicherung des Bauherrnrisikos.- 1b Weitere Bausachversicherungen.- 2 Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung.- 2a Gegensatz Sachversicherung — Haftpflichtversicherung.- 2b Zusammentreffen von Sach- und Haftpflichtversicherung.- 2c Bauwesenversicherung für den Ingenieur.- 3 Rechtsgrundlagen der Bauwesenversicherung.- 3a Der Versicherungsvertrag.- 3b Die Prämiengestaltung.- 3c Prüfung des Versicherungsfalls.- 4 Versicherte Sachen und Leistungen.- 5 Versicherte Gefahren.- 6 Umfang der Entschädigung.- 7 Pflichten des Versicherungsnehmers.- III Die Rechtsschutzversicherung.- 1 Gegenstand der Versicherung.- 1a Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung.- 1b Umfang der Rechtsschutzversicherung.- 1c Der Versicherungsvertrag.- 2 Umfang des Versicherungsschutzes.- 2a Der Personenkreis.- 2b Versicherte Risiken.- 2c Geltung des Versicherungsschutzes.- IV Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft.- 1 Gegenstand der Versicherung.- 1a Der Personenkreis.- 1b Zugehörigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung.- 1c Zuständigkeiten.- 2 Versicherungsschutz für Angehörige freier Berufe.- 2a Zugehörigkeit kraft Satzung.- 2b Zugehörigkeit aufgrund freiwilligen Beitritts.- 2c Die Beitrittserklärung.- 3 Umfang des Versicherungsschutzes.- 3a Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.- 3b Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten.- 3c Entschädigungsverpflichtungen.- 4 Gegenseitige Pflichten aus der Unfallversicherung.- 4a Aufgaben des Versicherers.- 4b Obliegenheiten des Versicherten.- 4c Versicherungsschutz bei Auslandstätigkeit.- Stichwortverzeichnis.