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Der Grundsatz der persönlichen ärztlichen Leistungspflicht

Ausformung und Auswirkungen auf die Leistungserbringung in ärztlichen Kooperationsformen

Specificaties
Paperback, 116 blz. | Duits
Springer Berlin Heidelberg | e druk, 1989
ISBN13: 9783540507529
Rubricering
Juridisch :
Springer Berlin Heidelberg e druk, 1989 9783540507529
Onderdeel van serie MedR Schriftenreihe Medizinrecht
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Samenvatting

Das Buch befaßt sich mit dem Grundsatz der persönlichen ärztlichen Leistungspflicht, dessen Beachtung Voraussetzung für die Liquidationsfähigkeit ambulanter ärztlicher Leistungen ist. Anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Ausgestaltung dieses Grundsatzes herausgearbeitet. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Möglichkeit des Einsatzes nichtärztlicher Hilfspersonen im Rahmen der ambulanten ärztlichen Leistungserbringung gelegt, z. B. im Hinblick auf den einsatzfähigen Personenkreis, Umfang ihrer Tätigkeiten, Anforderungen an die Mitwirkung des Arztes bei der Ausführung dieser Tätigkeiten durch nichtärztliches Hilfspersonal. Die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse werden bei besonderen Formen der ärztlichen Leistungserbringung (z. B. Erbringung ambulanter Behandlungsmaßnahmen im Krankenhaus; Leistungserbringung in Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten) untersucht. Schließlich wird die Haftung des Arztes für nichtärztliche Hilfspersonen aus zivilrechtlicher Sicht (Behandlungsvertrag und unerlaubte Handlung) dargestellt. Mit diesem Buch werden dem Arzt und den Kostenträgern konkrete Anhaltspunkte für die Liquidationsfähigkeit ärztlicher Leistungen an die Hand gegeben.

Specificaties

ISBN13:9783540507529
Taal:Duits
Bindwijze:paperback
Aantal pagina's:116
Uitgever:Springer Berlin Heidelberg

Inhoudsopgave

A. Erbringung von radiologischen Leistungen: Teilschritt der Röntgenaufnahme in Krankenhäusern oder Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten; kann eine solche Röntgenaufnahme den Charakter einer selbsterbrachten ärztlichen Leistung haben?.- I. Fertigung einer Röntgenaufnahme für den ambulanten Tätigkeitsbereich des Belegarztes.- 1. Stellung des Belegarztes im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung.- 2. Befugnis des Belegarztes zur Inanspruchnahme von Einrichtungen und Personal des Krankenhauses für Maßnahmen, die dem ambulanten Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind.- 3. Liquidation von ambulanten ärztlichen Leistungen.- a. Liquidation von ärztlichen Leistungen in der ambulanten Kassenarztpraxis.- b. Liquidation der ärztlichen Leistungen bei stationärer belegärztlicher Behandlung.- c. Liquidation von Leistungen i. S. d. § 368 n Abs. 3 RVO durch den Krankenhausträger.- d. Zwischenergebnis.- 4. Begriff der persönlichen ärztlichen Leistung.- a. Regelungen der RVO, insbesondere §§ 368 Abs. 2, 179, 182, 122 RVO.- b. Relevante Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts.- c. Relevante Vorschriften des Gebührenrechts.- d. Die Neuregelung des § 122 RVO im Entwurf des Gesundheitsreformgesetzes (GRG).- e. Der Begriff der persönlichen ärztlichen Leistung in der Rechtssprechung.- f. Beschränkung der Delegationsmöglichkeit auf das Gebiet der fachlichen Qualifikation des Arztes.- g. Zwischenergebnis.- 5. Kreis der einsatzfähigen Hilfspersonen.- a. Hilfspersonen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Arzt stehen.- b. Einsatz von nichtärztlichen Hilfspersonen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum ambulant tätigen Arzt stehen.- 6. Anwesenheitspflicht des Arztes im Krankenhaus während der Fertigung der Röntgenaufnahme.- 7. Zusammenfassung.- II. Fertigung der Röntgenaufnahme mit Einrichtungen, Mitteln und Personal des Krankenhauses für den ambulanten Tätigkeitsbereich anderer Gebietsärzte.- 1. Die besondere Stellung des Belegarztes.- 2. Haftungsrechtliche Einstandspflicht.- 3. Rechtliche Zulässigkeit des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages zwischen Krankenhausträger und einem Gebietsarzt für die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus mit dessen Mitteln und Personal.- a. Rechtsnatur des Vertrages.- b. Erfordernis des ordnungsgemäßen und ungestörten Krankenhausbetriebes.- c. Grundsatz der Ausübung ärztlicher Tätigkeit in freier Praxis.- d. Bedenken aus haftungsrechtlicher Sicht.- 4. Aspekt der Kostendämpfung.- 5. Keine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG.- 6. Ergebnis.- III. Fertigung der Röntgenaufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten.- 1. Erbringung dieser Teilleistung in einer (echten) Gemeinschaftspraxis.- 2. Leistungserbringung in einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis.- 3. Leistungserbringung in der Praxisgemeinschaft.- 4. Leistungserbringung in der Apparategemeinschaft.- 5. Bezug von Leistungen aus Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten durch einen Arzt, der selbst nicht an der Gemeinschaftseinrichtung beteiligt ist.- 6. Zusammenfassung.- B. Umfang und Intensität der Aufsichtspflicht des Arztes bei der Erbringung von delegierbaren Leistungen durch nichtärztliches Hilfspersonal in der ambulanten Praxis.- I. Haftung des Arztes aufgrund des Behandlungsvertrages §§ 276, 278 BGB.- 1. Haftung des Arztes bei unzulässiger Delegierung.- 2. Haftung für eingesetzte Hilfspersonen gem. § 278 BGB.- II. Deliktische Haftung, §§ 823 ff BGB.- 1. Entlastung bezüglich des Auswahlverschuldens.- a. Auswahlpflicht.- b. Instruktionspflicht.- c. Überwachungspflicht.- d. Kontrollpflicht.- 2. Entlastung bezüglich der Ursächlichkeitsvermutung.

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