1 Einführung.- 1.1 Allgemeines.- 1.2 Problemstellung.- 1.3 Zielsetzung der Arbeit.- 2 Allgemeiner Teil.- 2.1 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fristenregelung.- 2.2 Der Regelungsbereich der §§218 ff. StGB.- 2.2.1 Das geschützte Rechtsgut.- 2.2.2 Das Angriffsobjekt.- 2.2.3 Tathandlung und Taterfolg.- 2.2.4 Abgrenzung zu den Tötungsdelikten.- 2.2.4.1 Geltungsbereich des § 217 StGB.- 2.2.4.2 Geltungsbereich des §§ 218ff. StGB.- 2.3 Die Tatbestandsmerkmale im einzelnen.- 2.3.1 Die „Schädigung“ des Gesundheitszustandes.- 2.3.2 Die „Nichtbehebbarkeit“ der Schädigung.- 2.3.3 „Dringende Gründe“/Grad der Wahrscheinlichkeit.- 2.3.3.1 Allgemeines.- 2.3.3.2 Meinungsstand.- 2.3.3.3 . Stellungnahme.- 2.3.3.4 Fazit.- 2.4 Die Problematik der Zumutbarkeit in Form der „Schwere“ der Schädigung.- 2.4.1 Allgemeines zum Tatbestandsmerkmal „schwer wiegt“.- 2.4.2 Standpunkt in der Literatur.- 2.4.2.1 Die herrschende Meinung der schwangerenorientierten Sicht.- 2.4.2.2 Schadenorientierte Sicht.- 2.4.2.3 Stellungnahme und Auslegung.- 2.4.2.3.1 Historische Auslegung.- 2.4.2.3.2 Grammatische Auslegung.- 2.4.2.3.3 Systematische Auslegung.- 2.4.2.3.4 Teleologische, zugleich kriminalpolitische Auslegung.- 2.4.2.3.5 Sonstige Gründe.- 2.4.3 Zwischenergebnis und Standortbestimmung.- 2.4.4 Verhältnis von „Schwere“ der Schädigung zur „Zumutbarkeit“.- 2.4.5 Krankheitsbilder einer „schweren“ Schädigung.- 2.4.5.1 Fälle „schwerster“ Schädigung und Mißbildung ohne Überlebenschance.- 2.4.5.2 Fälle sonstiger „schwerer“ Schädigung mit Überlebenschance.- 2.4.5.3 Fälle mit verkürzter Lebenserwartung oder erwarteten Spätschäden.- 2.4.5.4 Fälle „leichter“ Schädigung.- 2.5 Die tragende Erwägung: Zumutbarkeit und lebensunwertes Leben.- 2.6 Zur Tatbestandsvoraussetzung der 22-Wochen-Frist, § 218 a Absatz 3 StGB.- 2.6.1 Gründe für die Einführung der Frist.- 2.6.2 Versäumen der Frist.- 2.6.2.1 Ursache der Fristversäumung: Feststellbarkeit der Schädigung.- 2.6.2.2 Ursache der Fristversäumung: der Arzt.- 2.6.2.3 Ursache der Fristversäumung: die Schwangere.- 3 Besonderer Teil.- 3.1 Schwachstellen der gesetzlichen Regelung und ihre Folgewirkungen.- 3.1.1 Zur „Schwere der Schädigung“.- 3.1.1.1 Technische Entwicklung.- 3.1.1.2 Gesellschaftliche Entwicklung.- 3.1.2 Zur Indikationsfeststellung und ihrer gerichtlichen Nachprüfbarkeit.- 3.1.3 Zur Entscheidungskompetenz (“ärztliche Erkenntnis“).- 3.1.4 Zur Frist.- 3.1.4.1 Allgemeine Erwägungen.- 3.1.4.2 Ausnahmen von der Frist.- 3.1.4.3 Sonstige Erwägungen zur Überwindung bzw. Umgehung der 22-Wochen-Frist: Umgehung der Frist (im Gegensatz zu Ausnahmen von der Frist).- 3.1.5 Zur Unzumutbarkeit.- 3.2 Zusammenfassende Bewertung.- 4 Lösungsvorschläge zu den markantesten Problempunkten.- 4.1 Zur „schwerwiegenden“ Schädigung.- 4.1.1 In der Literatur.- 4.1.1.1 Der Vorschlag von Gropp.- 4.1.1.2 Der Vorschlag von Dreher/Tröndle.- 4.1.1.3 Der Vorschlag von Schrömbgens.- 4.1.1.4 Der Vorschlag von Naujoks.- 4.1.1.5 Der Vorschlag von Jähnke.- 4.1.1.6 Ergebnis.- 4.1.2 Eigene Lösungsvorschläge.- 4.1.2.1 Gleichbehandlung des Ssa mit dem sog. Behandlungsverzicht bei schwergeschädigten Neugeborenen (Bhv).- 4.1.2.2 Indikationenkatalog zur Bestimmung der „Schwere“ der Schädigung.- 4.1.2.3 Einschränkung oder Verbot der PD.- 4.1.2.4 Vorschlag zur Bestimmung einer Zulässigkeitsgrenze.- 4.1.2.5 Zur 22-Wochen-Frist.- 4.1.2.5.1 Lösungsvorschlag de lege ferenda.- 4.1.2.5.2 Einwände.- 4.1.2.5.3 Fazit.- 4.2 Zusammenfassende Bewertung.- 4.3 Schlußfolgerung: Wer hat zu handeln?.- 4.4 Chancen einer Reform.- 4.5 Regelungsvorschlag de lege ferenda.