Der Vorstoß des Gesetzgebers in § 4 Abs. 5 MHG: Die bisherige Rechtslage; Die Rechtslage seit 1993.- Die Installation von Wohnungswasserzählern und die rechtlichen Möglichkeiten zum Übergang auf verbrauchsabhängige Abrechnung sowie die Frage nach der Vertelung der dadurch verursachten Kosten: Der private Erwerb von Wohnungswasserzählern; Eichung und Haltbarkeitsdauer von Wohnungswasserzählern; Die in der Praxis üblichen Abrechnungsmaßstäbe für die Wasserkosten in Bestandswohnungen; Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Neubauten und sanierten Altbauten; Anspruch des Mieters einer Bestandswohnung gegen den Vermieter auf Anbringung eines Zwischenzählers und Änderung des Umlagemaßstabes; Die Kosten für Zwischenzähler; Der Einbau von Zwischenzählern durch die Mieter selbst und die Auswirkungen auf den Abrechnungsmaßstab; Ergebnis.- Die Wasserversorgung: Die Lieferanten, die technische Seite der Lieferung und des Lieferungssystems (einschl. Wartung) un die Rechtsquellen der Lieferung; Die Mietparteien als Vertragskunden nach den AVB und in der Verwaltungspraxis; Der Anspruch des Mieters auf Direktabrechnung (§ 4 V S.1 Nr. 2 MHG); Kontrahierungszwang für WVU gegenüber Mieterhaushalten; Unwirksamkeit der 'Ergänzenden Bestimmungen', insb. der bestehenden Vertragspartnerklausel gem. § 9 AGB-Gesetz; Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Gemeindeordnungen und den Satzungen der öffentlichen WVU; Realisierung des Anschluß- und Benutzungszwangs mit den Eigentümern oder mit den Mietern, die auf Veranlassung des Vermieters Wasser direkt vom WVU beziehen; Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Abschluß eines direkten Vertrages zwischen Mieter und WVU nicht durchsetzen kann, weil der Mieter sich weigert?; Wer trägt die Kosten des Anschlusses des Mieterhaushaltes an einen Wasserzähler?.- Die Abwasserentsorgung (Entwässerung): Der Begriff'Abwasser'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Entwässerung und des Systems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Abwasserentsorgung; Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Mietparteien als Kunden nach den AEB; Die Abrechnung der Entwässerungskosten mit den Unternehmen; Kontrahierungszwang (§ 826 BGB); Verhältnis des Anschluß- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Satzungen der öffentlichen AEU.- Die Müllentsorgung (Müllabfuhr): Die Begriffe 'Abfall' und 'Müll'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Müllentsorgung und des Systems und die Rechtsquellen der Entsorgung von Müll; Die Mietparteien als Anschluß- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Bereitstellung der zulässigen Müllbehälter durch die MEU und die Pflicht zur Selbstbeschaffung; Anspruch des Mieters auf haushaltsbezogene Müllgefäße, individuelles Behältervolumen sowie gefäßabhängige Abrechnung?; Mögliche Beiträge der Bürger zur Vermeidung von Hausmüll; Verschiedener Einfluß der Abfuhr- und Gebührensysteme auf das Müllverhalten von Mietern; Verstoß der Satzungen, insb. der Regelungen über das ausschließliche Anschlußrecht für Grundstückseigentümer gegen höherrangiges Recht.- Zusammenfassung und Resümee.- Vorschlag zur Neuformulierung der Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Bürgern (Mietern): Das Wasserversorgungsverhältnis; Das Abwasserentsorgungsverhältnis; Das Müllentsorgungsverhältnis.- Anhang: Regelungen zur Wasserversorgung; Regelungen zur Abwasserentsorgung; Regelungen zur Müllabfuhr.