I. Geschichtliche Darlegung.- 1. Die Einführung des Staats-Grundgesetzes.- §. 1. Landesherrliche Verheißung des Staats — Grundgeseßes.- §. 2. Der außerordentliche Landtag.- §. 3. Die zur Vereinbarung einer neuen Verfassung berufene Versammlung der Abgeordneten.- §. 4. Die Vereinbarung und Vollziehung des Staats — Grundgeseßes für Mecklenburg-Schwerin.- §. 5. Die Verkündigung und Durchführung des Staats — Grundgeseßes.- 2. Die Aufhebung des Staats-Grundgesetzes.- §. 6. Angriffe gegen das Staats — Grundgeseß. 1) Protest der Agnaten.- §. 7. 2) Renitenz eines Theils der aufgelösten Ritterschaft.- §. 8. 3) Proteste der Rathscollegien der Seestädte Rostock und Wismar.- §. 9. 4) Widerspruch von Mecklenburg — Streliß gegen die Aufhebung der alten Mecklenburgischen Verfassung.- §. 10. 5) Einmischung Preußens, Oesterreichs und der provisorischen Bundes-Central — Commission.- §. 11. Der Rücktritt von dem Staats-Grundgeseß.- §. 12. Die Wiederherstellung von Ritter- und Landschaft.- §. 13. Neue Einleitungen zu einer Verfassungsreform.- §. 14. Erinnerungen an die Verfassungsreform Seitetts eittzelner Landftände.- II. Rechtliche Beurtheilung.- §. 15. Gegenftand der Beurtheilung.- 1. Das Rechtsverfahren.- §. 16. Der Schiedsspruh gegenüber dem bestehenden Staatsrecht.- §. 17. Der Schiedsspruch gegenüber dem alten Staatsrecht.- 2. Die Entscheidungsgründe.- §. 18. Der Verzicht der Stände auf ihre Landstandschaftsrechte.- §. 19. Die Bedingungen des ftändischen Verzichts. a. Die Bedingung hinsichtlich der Seestädte.- §. 20. b. Die Bedingung hinsichtlich der Concnrrenz bei der Auflösung der Ritterund Landschaft.- §. 21. Schluß.