Inhaltsübersicht.- Einleitung..- § 1. 1. Die Aufgabe.- I. Allgemeine Kennzeichnung der Aufgabe S. 1. — Schwierigkeiten. — Wert der Lösung..- II. Die Untersuchung als Beitrag zum allgemeinen Teil des öffentlichen Rechts S. 1. —.- 1. Der Wert des allgemeinen Teils für eine Rechtsdisziplin S. 1. — Strafrecht und bürgerliches Recht. — Öffentliches Recht. —.- 2. Ansätze zu einem allgemeinen Teil des öffentlichen Rechts S. 2. — Sein System. — Die beiden ersten Abschnitte dieses Systems. — Der dritte Abschnitt: Überblick über die Literatur; unsere Aufgabe..- III. Die Untersuchung als Beitrag zum allgemeinen Teil des öffentlichen Rechts S. 3..- § 2. 2. Methode und Plan der Untersuchung.- A. Die Methode S. 4..- I. Positivistische Methode S. 4. —.- II. Generalisierende Methode S. 6. —.- III. Konstruktive Methode S. 8. —.- B. Der Plan und Gedankengang der weiteren Untersuchung S. 12..- Erster Abschnitt. Die begrifflichen Grundlagen..- § 3. I. Begriff und rechtliche Natur der Verwaltungsakte.- A. Der Begriff nach der natürlichen Wortbedeutung (Begriff im weitesten Sinn) S. 13..- 1. Begriffsbestimmung S. 13..- 2. Die bisherige Literatur S. 13..- 3. Beispiele S. 13..- B Die rechtliche Natur der Verwaltungsakte im weitesten Sinn S. 14..- I. Privatrechtliche Akte S. 14..- II. Rein tatsächliche Akte S. 14. — Beispiele. — Rechtliche Stellung..- III. Rechtsgeschäftliche Verwaltungsakte S. 15. —.- IV. Rechtshandlungsmäßige Verwaltungsakte S. 22. —.- V. Unerlaubte Verwaltungsakte? S. 25. — Verwaltungsakte als unerlaubte Handlungen des Privatrechts. — Verwaltungsakte als unerlaubte Handlungen des öffentlichen Rechts?.- C. Ergebnisse S. 25..- I. Der vierfache Begriff des Verwaltungsakts S. 26. — Im weitesten Sinn. — Im weiteren Sinn. — Im engeren oder eigentlichen Sinn. — Im engsten Sinn..- II. Wert dieser Begriffe S. 26. — Begriff im weitesten Sinn. — Begriff im engsten Sinn. — Rechtsgeschäfte. — Bechtshandlungen und Begriff im weiteren Sinn..- III. Folgerungen S. 27. — Die rechtsgeschäftlichen Verwaltungsakte als eigentliches Untersuchungsobjekt. — Mitberücksichtigung der rechtshandlungsmäßigen Verwaltungsakte: Grund dieser Beschränkung; Grund der Berücksichtigung..- II. Arten der Verwaltungsakte..- §4. 1. Übersicht.- 1. Einseitige und mehrseitige Verwaltungsakte S. 28. —.- 2. Selbständige und unselbständige S. 28. —.- 3. Gliederung nach dem Inhalt S. 28. —.- 4. Nach dem Verhältnis des Geschäftsinhalts zum Willen des Handelnden S. 29. — Freie und unfreie Verwaltungsakte. — Unbedingte und bedingte. —.- 5. Förmliche und formlose S. 29. —.- 6. Empfangsbedürftige und streng einseitige S. 29. —.- 7. Adminikulierende, vollstreckbare, schwebend wirksame, anfechtbare Verwaltungsakte, Formalakte S. 29..- § 5. 2. Einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.- A. Einleitung S. 29..- B. Verträge S. 29..- I. Die Existenz von öffentlichrechtlichen Verträgen S. 29. —.- II. Die Grenzen für die Anwendung des Vertragsbegriffs im öffentlichen Recht S. 32. —.- III. Die Bedeutung des Vertragsinstituts im öffentlichen Recht S. 41..- C. Vereinbarungen S. 41..- I. Begriff S. 41..- II. Verhältnis zu ähnlichen Rechtsbegriffen S. 42. —.- III. Der Wert des Vereinbarungsbegriffs S. 44. — D. Die Stellung unserer weiteren Untersuchung zu den Verträgen und Vereinbarungen S. 44..- Zweiter Abschnitt. Der Geschäftsinhalt..- § 6. I. Das Verhältnis des Geschäftsinhalts zum Gesetz und zum Verwaltungswillen.- A. Einleitung zum zweiten Abschnitt S. 45. — Aufgabe. — Ihre Formulierung..- B. Das Verhältnis des Gesetzes zum Geschäftsinhalt S. 46. I. Die möglichen Grundformen S. 46: erste, zweite, dritte, vierte, fünfte Möglichkeit..- II. Die Anwendung dieser Formen S. 46. —.- III. Widersprüche zwischen Gesetz und Verwaltungswillen S. 49..- II. Der Inhalt der Verwaltungsakte im einzelnen..- §7. 1. Das System der Verwaltungsakte in der Literatur.- A. Zweck des folgenden Paragraphen S. 49..- B. Überblick über die Leitgedanken der bisherigen Systeme S. 50..- C. Allgemeine Kritik S. 56..- 2. System der rechtsgeschäftlichen Verwaltungsakte..- § 8. a) Allgemeine Vorbemerkungen. Schema des Systems.- § 9. b) Die negativen Verfügungen.- § 10. c) Die rechtsbestimmenden Verfügungen.- § 11. d) Die verpflichtenden und belastenden Verfügungen.- § 12. e) Die konstitutiven Verfügungen i. e. S.- § 13. f) Die Rechtsverhältnisse und Rechtslagen schaffenden Verfügungen.- § 14. g) Die sachenrechtlichen rechtsschaffenden Verfügungen.- § 15. h) Die rechtsverändernden und rechtsvernichtenden Verfügungen.- § 16. i) Schlnßbemerkungen.- § 17. 3. System der rechtshandlungsmäßigen Verwaltungsakte.- §18. 1. Begriff und Wirkungen.- § 19. 2. Die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen.- § 20. 3. Der Einfluß unzulässiger Nebenbestimmungen auf das betroffene Rechtsgeschäft.- Dritter Abschnitt. Der Geschäftsabschluß..- § 21. 1. Die Voraussetzungen des Geschäftsabschlusses.- A. Die Aufgabe des dritten Abschnitts S. 166..- B. Die Voraussetzungen der Verwaltungsakte S. 166..- I. Die Stellung des Gesetzes zum Geschäftsabschluß S. 166..- II. Die Zuständigkeit der handelnden Behörde S. 167. —.- III. Mitwirkung anderer Behörden S. 171. — Die aufsichtsrechtliche Genehmigung: Bedeutung ihres Mangels; rückwirkende Kraft bei nachträglicher Erteilung. — Die Zustimmung anderer Behörden..- IV. Mitwirkung der Interessenten S. 172. —.- V. Mangel der Voraussetzungen S. 174..- § 22. 2. Die Form der Verwaltungsakte.- I. Die Formlosigkeit als Grundsatz S. 175..- II. Stillschweigende Willenserklärungen S. 175. —.- 1. Die Praxis S. 175. — Beamtenernennung. — Genehmigung. — Bestätigung eigener anfechtbarer Rechtsgeschäfte. — Verleihung der Rechtsfähigkeit. — Akte der Wegepolizei. — Baupolizeilicher Dispens. — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. — Fristgewährung. — Sonstige Fälle. —.- 2. Die Literatur S. 178. — Ötker. — Friedländer. — Sonstige Fälle. — Unrichtige Anwendung des Begriffs. —.- 3. Die Gesetze S. 179. — ALR. — Sonstige Gesetze. — Irreführende Terminologie von Gesetzen..- III. Ausnahmen vom Grundsatz der Formlosigkeit S. 180. —.- 1. Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen S. 180. —.- 2. Stillschweigende gesetzliche Formvorschriften S. 180. — Bei Zustellungsbedürftigkeit. — Bei Gegenzeichnungsbedürftigkeit. — Bei Begründungsbedürftigkeit. —.- 3. Gewillkürte Form S. 180..- IV. Einzelne Formen. S. 181. —.- 1. Schriftform S. 181. —.- 2. Mündlichkeit S. 181. — Beispiele. — Mündlichkeit als Form des Verwaltungsakts oder nur der Kundgabe: der Unterschied; seine praktische Bedeutung. —.- 3. Förmliche Handlungen S. 182..- V. Wesentliche und unwesentliche Formen S. 182..- VI. Anwendbarkeit der Grundsätze zu I–V auf Rechtshandlungen S. 182..- § 23. 3. Die Erklärung des Geschäftsabschlusses.- A Einleitende Bemerkungen zur Lehre von der Erklärung des Geschäftsabschlusses S. 183. Allgemeine Übersicht; unsere Aufgabe im einzelnen; Anwendbarkeit der zu erörternden Grundsätze auf die Rechtshandlungen..- B. Empfangsbedürftige und streng einseitige Rechtsgeschäfte. S. 184..- I. Die empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfte S. 184. —.- II. Die nichtempfangsbedürftigen Rechtsgeschäfte S. 190. —.- III. Mischformen zwischen Empfangsbedürftigkeit und Nichtempfangsbedürftigkeit S. 192. —.- C. Formlose und förmliche Erklärung S. 193..- I. Der Grundsatz der Formlosigkeit S. 193. —.- II. Ausnahmen von dem Grundsatz der Formlosigkeit S. 195. — Die hauptsächlichsten Formen: Eröffnung zu Protokoll; Zustellung; Veröffentlichung. — Wirkung von Formfehlern..- III. Die Anwendbarkeit der Grundsätze zu I und II auf die Kundgabe von Rechtshandlungen S. 196..- D. Die Auslegung von Verwaltungsakten S. 196..- I. Allgemeiner Grundsatz: BGB. 133. S. 196..- II. Anwendungen und Bestätigungen dieses Grundsatzes S. 197. —.- III. Anwendbarkeit des Grundsatzes zu I auf Rechtshandlungen S. 198..- § 24. 4. Die Verbindlichkeit der Verwaltungsakte.- I. Die Verbindlichkeit S. 199. —.- 1. Der Begriff der Verbindlichkeit S. 199. —.- 2. Der Umfang der Verbindlichkeit S. 199. — Verbindlichkeit für den Betroffenen. — Verbindlichkeit für den Staat. — Incidentfeststellungen nicht verbindlich..- II. Die Vollstreckbarkeit als Unterart der Verbindlichkeit S. 200. —.- 1. Vollstreckungsbedürftige Verwaltungsakte S. 200. —.- 2. Wesen der Vollstreckung S. 200. —.- 3. Vollstreckungsmittel S. 201. — Zwangsersatzvornahme — Vollstreckungsstrafe — Unmittelbare Gewaltanwendung..- III. Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit S. 202. —.- 1. Die Vollstreckbarkeit des anfechtbaren Verwaltungsakts S. 202. — Im Strafprozeß. — Im Civilprozeß. — Im Verwaltungsrecht. —.- 2. Der Suspensiveffekt des Rechtsmittels S. 202..- IV. Vollstreckbarkeit und materielle Rechtskraft S. 202..- Vierter Abschnitt. Die Geschäftsmängel und die rechtlichen Schwebezustände..- § 25. I. Übersicht.- A. Die Lehre von der Nichtigkeit und Zurücknahme der Verwaltungsakte S. 203..- B. Feststellung der zu verwendenden Begriffe S. 204..- I. Mangelhaftigkeit S. 204..- II. Nichtigkeit S. 204. —.- III. Relative Unwirksamkeit S. 208..- IV. Anfechtbarkeit S. 208. —.- V. Unrichtigkeit von Rechtshandlungen S. 209. —.- C. Weiterer Gedankengàng der Untersuchung S. 215. —.- 1. Die allgemeine Grenzlinie zwischen den Anwendungsgebieten der einzelnen Geschäftsmängel S. 215. —.- 2. Die Nichtigkeitslehre S. 215. —.- 3. Die Anfechtungslehre S. 215. —.- 4. Die Lehre von den rechtlichen Schwebezuständen S. 216..- § 26 II. Die allgemeine Grenzlinie zwischen den einzelnen Arten der Mangelhaftigkeit.- A. Die Anwendung der besprochenen Rechtsinstitute im öffentlichen und im privaten Recht S. 216..- B. Das Verhältnis der Nichtigkeit zur Anfechtbarkeit hinsichtlich ihres beiderseitigen Geltungsgebiets S. 216..- I. Die grundsätzliche Verschiedenheit zwischen öffentlichem und privatem Recht S. 216. —.- II. Die Grenzlinie zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit im öffentlichen Recht S. 228. —.- C. Die Grenzziehung im übrigen S. 231..- I. Nichtigkeit und relative Unwirksamkeit S. 231. — Rechtsgeschäftliche Verwaltungsakte. — Rechtshandlungsmäßige Verwaltungsakte..- II. Die Unrichtigkeit S. 231..- III. Die teilweise Mangelhaftigkeit und ihr Einfluß auf das Gesamtgeschäft S. 231..- III. Die Nichtigkeit..- § 27. a) Übersicht. Die absolute Unmöglichkeit insbesondere.- A. Übersicht S. 232. — Gesetzwidrigkeit und rechtliche Unmöglichkeit. — Absolute und relative Unmöglichkeit..- B. Die absolute Unmöglichkeit S. 232..- I. Unmöglichkeit des geforderten oder erlaubten Tuns S. 232. —.- II. Verwaltungsakte über ein nicht vorhandenes Objekt S. 236. —.- III. Positivrechtliche Unmöglichkeitsnörmen S. 238. —.- IV. Anwendbarkeit der Grundsätze zu I–III auf Rechtshandlungen? S. 241..- § 28 b) Die relative Unmöglichkeit insbesondere.- I. Der Verwaltungsakt des Nichtbeamten S. 242. — Der Verwaltungsakt des Privatmannes. — Der Verwaltungsakt desjenigen, der zwar in abstracto Beamter ist, aber in concreto nicht als solcher fungiert: die drei Landgerichtsmitglieder am Biertisch; Amtshandlungen eines Beamten außerhalb des Amtssitzes; Amtshandlungen des beurlaubten Beamten..- II. Der Verwaltungsakt des Nichtkollegiums S. 244. —.- 1. Das Handeln eines Einzelbeamten statt des Kollegiums S. 244. — Leitende Gesichtspunkte für die Entscheidung der Nichtigkeitsfrage. — Falsche Wendung des richtigen Grundgedankens bei Walter Jellinek: Widerlegung Jellineks; richtige Entscheidung. —.- 2. Mangel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kollegiums S. 246..- III. Der Verwaltungsakt der absolut unzuständigen Behörde S. 247. —.- 1. Der allgemeine Grundsatz S. 247. — Sachliche Unzuständigkeit bei absoluter Zuständigkeit. — Absolute Unzuständigkeit bei örtlicher Unzuständigkeit: die Vollstreckungsakte des örtlich unzuständigen Gerichtsvollziehers; Verwaltungsakte über unbewegliche Sachen außerhalb des Amtssprengeis; Verwaltungsakte über bewegliche Sachen außerhalb des Amtssprengeis; Verwaltungsakte über juristische und über natürliche Personen außerhalb des Amtssprengeis. —.- 2. Die gesetzlichen Bestimmungen S. 249. — Bestätigung unseres Grundsatzes: FGG. 7, 32; P.G. v. 23. April 1883 § 10; § 27 Vollz. V. zum Württ..- Wass.G.; Bad. V. v. 31. August 1884, § 43; StGB. 110, 113? — Positivrechtliche Modifikationen. —.- 3. Einzelne Beispiele S. 250. — Urteile bei mangelnder Gerichtsbarkeit: auf Grund unrichtiger Beurteilung des streitigen Rechtsverhältnisses; Urteile des Amtsrichters über politische Aktionen u. ä.; Urteile bürgerlicher Gerichte nach Verneinung des Rechtsweges durch das Konfliktsgericht; Urteile von Sondergerichten; dgl. von Sondergerichten ohne gesetzliche Grundlage, von geschlossenen oder noch nicht eröffneten Gerichten; Urteile des beauftragten, des ersuchten Richters. — Urteile bei mangelnder absoluter Zuständigkeit: das Zivilurteil des Strafgerichts; das Strafurteil des Zivilgerichts; das Todesurteil des Schöffengerichts; das Ehescheidungsurteil des Amtsrichters. — Gerichtsbeschlüsse. — Amtsrichterliche Strafbefehle. — Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. — Polizeistrafverfügungen. — Konkurseröffnungsbeschluß des Landgerichts oder des Gerichtsschreibers. — Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit seitens des Gerichtsschreibers. — Desgl. seitens des Prozeßrichters. — Die ungesetzliche Delegation: allgemeiner Grundsatz; Folgerungen daraus. — Polizeierlaubnisse: Gewerbeerlaubnis; Jagdschein; Verehelichungserlaubnis; Ausspielungserlaubnis. — Zwangsauflagen. — Patentverleihung. — Verleihung von Ansprüchen. — Verleihung des Enteignungsrechts. — Verleihung des Gemeindebürgerrechts. — Kündigung und Einspruchserhebung. — Dispensationen, bes. Steuernachlässe. — Zwangsetatisierung. — Petitionen. — Entscheidungen des Heroldsamts. — Regierungshandlungen des Regenten nach Volljährigkeit des Monarchen..- IV. Selbständiges Handeln einer Behörde bei Gesamtakten S. 258. —.- 1. Fälle rein interner Beschränkung S. 259. —.- 2. Fälle von nach außen wirkenden Beschränkungen S. 259: Nichtigkeit der Genehmigung bei Nichtigkeit des genehmigten Akts; Nichtigkeit des genehmigten Akts bei Nichtigkeit der Genehmigung..- V. Anwendbarkeit der Grundsätze zu I–IV auf Rechtshandlungen S. 259..- § 29. 2. Nichtigkeit wegen Formmängeln.- A. Mangel wesentlicher Formen als Grund der Nichtigkeit des Verwaltungsakts S. 260..- I. „Wesentliche“ Formen S. 260. —.- II. Die Wirkung des Mangels einer wesentlichen Form. S. 261. —.- III. Anwendbarkeit der Grundsätze zu I und II auf Rechtshandlungen S. 267. —.- B. Der Verstoß gegen Formen des Verfahrens S. 272..- I. Mangel der Zustimmung des Betroffenen S. 272. —.- II. Mangel der Anhörung S. 278..- III. Sonstige Verfahrensmängel S. 278..- § 30. 3. Nichtigkeit wegen Inhaltsmängeln.- I. Übersicht über die möglichen Inhaltsmängel S. 279..- II. Unbestimmtheit S. 279. —.- 1. Die drei Stufen der Unbestimmtheit S. 279. —.- 2. Die Nichtigkeit bewirkende Unbestimmtheit S. 280. — Urteile. — Straf befehle. — Konkurseröffnungsbeschluß. — Strafprozessualer Eröffnungsbeschluß. — Polizeistrafverfügung. — Fälle aus dem eigentlichen Verwaltungsrecht: Königl. Verordnung nach P. Enteign.G. 2; Fluchtlinienplan; publizistische Versprechen..- III. Unsinnigkeit S. 281..- IV. Unvollständigkeit S. 282. —.- 1. Mangel der Gründe S. 282. — Die Stellung des Gesetzgebers. — Die Stellung von Wissenschaft und Praxis: Strafbefehl; Polizeistrafverfügung; Bescheid nach Inv.V.G. 112V; Erkenntnis nach östr. Wass.G. 86; desgl. nach Unt. Wohns.G. 40; desgl. nach P. Enteign.G. 29; Polizeiliche Verfügungen; Beanstandungen; Externierungsverfügung. —.- 2. Mangel der Rechtsbelehrung S. 283: Strafbefehl; Bescheid nach Inv.-VG. 114; Enteignungsplanfeststellungsbeschluß; Beschluß nach Gew.O. 19; im Fall P. Eink.St.G. 29; im östreichischen Recht. —.- 3. Mangel des Kostenentscheids S. 284..- V. Anwendbarkeit der Grundsätze zu I–IV auf Rechtshandlungen S. 284..- § 31. 4. Nichtigkeit wegen Willensmängeln.- A. Der Grundsatz S. 285..- B. Die Geschäftsunfähigkeit S. 285..- I. Öffentlichrechtliche Geschäftsunfähigkeit S. 285. —.- II. Die objektiven Normen über Begriff und Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit S. 294. —.- C. Die übrigen Willensmängel S. 297..- I. Vis absoluta als Nichtigkeitsgrund S. 298..- II. Die übrigen Willensmängel keine Nichtigkeitsgründe S. 298. —.- D. Die Mängel in der Kollektivwillensbildung S. 303..- E. Anwendbarkeit der entwickelten Rechtssätze auf Rechtshandlungen? S. 304. —.- 1. Grundsatz S. 304. — Mahnung. — Führungszeugnis. — Beurkundung. — Zustellungen und Verkündungen. —.- 2. Ausnahme S. 305..- §32. IV. Die Anfechtbarkeit.- I. Die Anfechtungsbereohtigten und die Anfechtungsmittel S. 305. —.- 1. Grundsätzlich anfechtungsberechtigt der Handelnde S. 305. — Grundsätzlich, nicht nur auf Grund gesetzlicher Bestimmung. — Anfechtungsrecht oder Anfechtungspflicht? Das Für und Wider; Praxis und Wissenschaft; die Gesetzgebung-; unsere Stellung. — Wer ist Handelnder? „Zurücknahme“; Anfechtung durch andere Behörden; „Aufhebung“. —.- 2. Anfechtungsberechtigt kann auch der Betroffene sein S. 308. — Er „kann“ es sein: formelle Rechtsmittel nur kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung; unechte Rechtsmittel. — Der „Betroffene“. — Anfechtungsrecht, keine Anfechtungspflicht..- II. Die Anfechtungsgründe S. 311. —.- 1. Die möglichen Anfechtungsgründe S. 312. — Zweckwidrigkeit. — Gesetzwidrigkeit: in formeller; in materieller Hinsicht. —.- 2. Die Geltendmachung der beiden Hauptanfechtungsgründe S. 312. — Bei der Selbstanfechtung. — Bei der Parteianfechtung..- III. Anfechtungsfristen S. 314. — Bei der Anfechtung durch Rechtsmittel. — Bei der Selbstanfechtung..- IV. Die Anfechtungswirkung S. 314. —.- 1. Bei der Parteianfechtung S. 315. —.- 2. Bei der Selbstanfechtung S. 315. — Wegen Gesetzwidrigkeit: Grundsatz; Folgerung; strafrechtliche Fragen; Ausnahmen. — Wegen Zweckwidrigkeit..- § 33. V. Die rechtlichen Schwebezustände.- I. Begriff S. 318..- II. Hauptfälle S. 318. — Schwebezustände auf Grund des Geschäftswillens des Handelnden. — Schwebezustände unmittelbar auf Grund des Gesetzes: Anfechtbarkeit; Unvollständigkeit. — Die gesetzlichen Bedingungen und Befristungen: die gewöhnlichen; die Ablehnbarkeit als besondere Abart..- Fünfter Abschnitt. Die Geschäftsauflösung..- § 34. I. Allgemeine Übersicht.- I. Die Geschäftsauflösungsgründe S. 321. —.- 1. Auflösung durch Erfüllung S. 321. —.- 2. Auflösung durch Zeitablauf und Bedingungserfüllung S. 321. —.- 3. Auflösung durch den Tod des Betroffenen S. 322. —.- 4. Auflösung durch Wegfall der Sache S. 322. —.- 5. Auflösung durch andere publizistische Willenserklärung S. 323. — Durch nichtamtliche Willenserklärung. — Durch Gesetz oder Verordnung. — Durch einen andern Verwaltungsakt: ohne Bezugnahme; mit Bezugnahme auf den alten Verwaltungsakt..- II. Übersicht über die Lehre vom Widerruf insbesondere S. 323..- II. Der Widerruf im besonderen..- §35, 1. Allgemeine Gesichtspunkte.- I. Begriff des Widerrufs S. 323. — Rücknahme und Aufhebung. — Vollständiger und teilweiser Widerruf. —.- II. Widerruf und Änderung auf Antrag S. 324: grundsätzliche Ausscheidung der letzteren; gelegentliche Mitberücksichtigung..- III. Widerruf und andere äußerlich gleichartige Rechtsinstitute S. 325. —.- IV. Form des Widerrufs S. 329..- V. Wirksamwerden des Widerrufs S. 329..- VI. Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Widerrufs S. 329..- § 36. 2. Der freie Widerruf.- A Begriff des freien Widerrufs S. 329..- B. Freier Widerruf kraft Vorbehalts S. 330..- C Freier Widerruf kraft allgemeiner Grundsätze S. 334..- §37. a) Übersicht.- A. Der beschränkte Widerruf S. 354..- B. Das vorhandene Gesetzesmaterial S. 355..- C. Die Stellung der Literatur zu dem Problem S. 360..- § 38. b) Der Widerruf wegen Wegfalls der Voraussetzungen.- I. Fälle der begrifflichen Unmöglichkeit dieses Widerrufs wegen Wegfall der Voraussetzungen S. 361. — Die Verwaltungsakte, die keinen dauernden Zustand schaffen. — Die Fälle, in denen die Voraussetzungen nur gelten sollen für die Vornahme des Verwaltungsakts, aber nicht für den dadurch geschaffenen Rechtszustand: allgemeine Kennzeichnung dieser Fälle; einzelne Beispiele..- II. Die allgemeine Zulässigkeit des Widerrufs wegen Wegfalls der Voraussetzungen S. 362. — Allgemeine Bedeutung dieses Grundsatzes. — Einzelfälle seiner Anerkennung: der normale Widerruf; eigenartige Formen. — Der Widerruf bei Rechtshandlungen..- III. Der Widerruf wegen Änderung der Gesetzgebung S. 364..- § 39. ?) Übersicht. Die Formalakte insbesondere.- A. Die Aufgabe der folgenden Paragraphen S. 365..- B Die Formalakte S. 365..- C. Die Anfechtung der gewöhnlichen Verwaltungsakte S. 371..- § 40. ?) Die Anfechtung wegen Täuschung und sonstiger gesetzwidriger Beeinflussung des Verwaltungsakts.- A Die Anfechtung wegen Täuschung S. 371..- B. Die Anfechtung wegen sonstiger gesetzwidriger Beeinflussung des Verwaltungsakts S. 377..- § 41. ?) Die Anfechtung wegen Irrtums.- I. Die Bedeutung dieses Anfechtungsgrundes im allgemeinen S. 377. —.- II. Die Anwendungsformen der Irrtumsanfechtung S. 382. —.- § 42, ?) Die Anfechtung wegen Gesetzwidrigkeit.- I. Die Bedeutung dieses Rechtsinstituts S. 388. —.- II. Einzelfälle der Anerkennung unseres Grundsatzes S. 391. —.- § 43. ?) Die Anfechtung wegen Verfahrensmängeln.- I. Die beiden in Frage kommenden Anfechtungsfälle S. 398. — Widerruf des Schlußakts: allgemeine Kennzeichnung dieses Falles; Einschränkungen der Widerruflichkeit in diesem Fall. — Widerruf einzelner Bestandteile des Verfahrens..- II. Die Anfechtung des Schlußakts insbesondere S. 399. —.- §44. d) Der Widerruf kraft Verwirkung.- A. Anknüpfungspunkte in allgemeinen Rechtsgrundsätzen S. 403..- B. Der Widerruf kraft Verwirkung S. 403..- Verzeichnis der benutzten Literatur.- Abkürzungen.