Dit boek presenteert een overzicht en een vergelijking van meer dan vijftig regelingen voor collectieve schade. Het levert belangrijke conclusies en aanbevelingen op voor het aanpakken van collectieve schade in de toekomst.
This book examines the success of Frederick Schauer’s efforts to reclaim force as a core element of a general concept of law by approaching the issue from different legal traditions and distinct perspectives. Meer
I. Klischees als Wahmehmungsfilter Dieses Buch ist das dritte in einer Reihe von Darstellungen, de ren Untertitel auf die Analyse von Klischees verweist. Meer
Die Konstruktion okonomisch adiiquater Regulierungen der Kreditinstitute im Hinblick auf unterschiedliche bankaufsichtliche Zielsetzungen und die Konkretisierung dieser Regulierungen in den bankaufsichtsrechtlichen Tat bestanden und Normen sind im Zuge der Vorbereitung des EG-Binnen marktes wieder vielbeachtete Themengebiete der bank- und kreditwirt schaftlichen Literatur geworden. Meer
Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit den ordnungspolitischen Kernfragen ökonomischer Theorie schlechthin: Inwieweit soll oder muß der Markt unter staatliche Kuratel gestellt werden? Meer
Die vorliegende Darstellung des Konkursrechts und der Grundzüge des Vergleichs rechts entstanden aus der praktischen Arbeit des Verfassers in der Rechtsabteilung ei ner Bank. Meer
Die im vorliegenden Band versammelten Abhandlungen konnen und wollen den losen, improvisatorischen Charakter, der ihnen in den Augen wissen schaftsglaubiger Leser als Makel anhaften mag, weder verleugnen noch ab streifen. Meer
1.1 Problemstellung Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit der Verfassung der Gerichte und ihrer Haupttätigkeit, der Rechtsprechung, sowie dem damit zusammenhängen den Bereich des gerichtlichen wie des an seiner Stelle angegebenen anderweitigen Rechtsschutzes in der DDR. Meer
Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen mög licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Meer
Dieses Nachschlagwerk soll Ihnen als Leitfaden durch die Strategiefelder Information, Anmeldung von Schutzrechten, Organisation des Schutzrechtswesens und Verhalten auf dem Markt dienen. Meer
Statistiken haben bekannterma~en ihre Tucken; Krimi nalstatistiken haben - moglicherweise - daruber hin aus auch noch Pferdefu~e, aber dennoch oder viel leicht deswegen reizen sie zu Spekulationen. Meer
Bs ist leider kein Ausnahmefall, sondem gehOrt zur allUiglichen Praxis aller Betriebe, aller Kaufleute und aller freien Berufe, daB Kunden und GeschMtspartner nicht zahlen und auch auf giitliche Mahnung nicht reagieren. Meer
Dem Verfasser dieser Broschüre war daran gelegen, dem Lernenden zu helfen, die Scheu vor dem oft als "trocken" bezeichneten Wissens gebiet der Rechtskunde zu überwinden. Meer
Von allen Gebieten des Burgerlichen Rechts ist fur den Wirtschaftswissen schaftler der Besondere Tell des Rechts der SchuldverhaItnisse eines der wichtigsten, vielleicht sogar das bedeutsamste. Meer
Dieses "Kleine Lexikon Recht" ist fUr jedermann geschaffen worden, weniger fOr den Juristen, der sieh aus anderen Quellen unterriehten kann, als vielmehr fOr den juristischen Laien, fOr Jugendliehe und fOr Erwaehsene. Meer
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil yom 15. Dezem 1 ber 1983 zum Volkszahlungsgesetz das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" als eine Konkretisierung des allgemeinen Per sonlichkeitsrechts anerkannt. Meer
Einkiinfte auf FamilienangehOrige zu tibertragen, ist eines der eintraglichsten SteuerspannodeIle, seit das Bundesverfassungsgericht die ZusamrnenveFanlagung von Eheleuten sowie der Eltem mit ihren Kindem als verfassungswidrig erklart hat. Meer
Das Berufsbildungsgesetz von 1969 definiert berufliche Bildung als Berufsaus bildung, berufliche Umschulung und berufliche Fortbildung (§ 1 BBiG). B e ruf sau s b i dun I g hat die Aufgabe, eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geord neten Ausbildungsgang zu vermitteln. Meer