C.E. Huls, L.J. Vester, A.E. de Hingh, J.G.L. van der Wees
Leidraad voor juridische auteurs 2025
Leidraad voor juridische auteurs biedt handzame richtlijnen voor praktische vragen rond de literatuurlijst, het gebruik van voetnoten, en verwijzingen en afkortingen. De 11de druk is geheel herzien en geactualiseerd.
Im Rahmen der Wohnungsprivatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz werden seit Mai 1995 sogenannte mieternahe Privatisierungsformen anerkannt. Dadurch stellt sich u. Meer
Die Arbeit beschäftigt sich mit einer praktisch sehr relevanten, in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung bisher eher wenig beachteten Problematik des Familienrechts - der Abwägung der rechtlichen Belange des Pflegekindes, der leiblichen Eltern und der Pflegeeltern. Meer
Band 2 macht nahezu 340 Verfassungsdokumente
(einmalig in diesem Umfang) zugänglich, die für
Bayerns Entwicklung zu einem monarchisch-konstitutionellen
Staat prägend wurden. Meer
Der Band dokumentiert das Verfassungsrecht des Großherzogtums Berg und des Herzogtums Braunschweig nahezu lückenlos. Dabei werden die historischen Verfassungsdokumente aus rechtlicher, zeitlicher, territorial übergreifender und entwicklungsgeschichtlicher Perspektive betrachtet. Meer
Der nunmehr vorliegende 4. Band widmet sich dem Verfassungsrecht der Freien Hansestadt Bremen, das sich schon aufgrund seines „republikanischen“ Charakters von dem Verfassungsrecht der ganz überwiegend monarchischen Staaten Deutschlands grundlegend unterschied. Meer
Das Buch enthält die Beiträge des 3. Einbecker Workshops der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht. Im Vordergrund standen die Fragen: Was kann die Transplantationsmedizin schon heute und in absehbarer Zukunft? Meer
Fragen der Teilnahme an der Versammlung der Wohnungseigentümer haben sich in Verwaltungspraxis und Rechtsprechung mangels einer ausdrücklich gesetzlichen Regelung als problematisch erwiesen. Meer
Fur die Tradition des Rechts ist - starker noch als fur andere gesellschaftliche Bereiche - die Ausgrenzung von Frauen charakteristisch. Dies gilt sowohl fur die materiel len Inhalte gesetzten Rechts wie auch fur Recht als or ganisierte soziale Institution. Meer