Die Uberwachung von Telefon, Internet und E-Mail ist fur Arbeitgeber ein effektives Mittel, um gegen Kriminalitat im Betrieb vorzugehen. Doch wie weit darf er dabei gehen? Meer
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Meer
Die Arbeit untersucht die regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen (VO 714/2009, Art. 101, 102 AEUV) des europaischen Engpassmanagements. Meer
Die Pflichten zur Anpassung von Gesellschaftsvertragen und Satzungen werden unter Berucksichtigung der Schranken der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) dogmatisch begrundet. Meer