Dit boek presenteert een overzicht en een vergelijking van meer dan vijftig regelingen voor collectieve schade. Het levert belangrijke conclusies en aanbevelingen op voor het aanpakken van collectieve schade in de toekomst.
Eine Bilanz ist nichts, was ist, sondern etwas, was gemacht wird. Es gibt keine Theorie, die dem kundigen Bilanzbetrachter alle Schleusen des Verständnisses für Zustand und Entwicklung eines Unternehmens öffnet. Meer
1 Heer, Friedrich, Der Kampf um die österreichische Identität, 1981. Schausberger, Norbert, Österreich 1918-1980, 1980. WeinzierI, Erika/Skalnik, Kurt, Österreich 1918-1938, 1983. Meer
Mit diesem Vortrag möchte ich das Thema "MENSCH UND INFORMATION" aus einiger Distanz diskutieren. Es gibt ja kaum einen anderen wissenschaftlichen Bereich, in dem die notwendige kulturelle Verarbeitung so weit hinter der praktischen An wendung zurückgeblieben ist: Die Informationstechnik macht riesige Sprünge - aber ihre geistige Verarbeitung rührt sich nicht vom Fleck und bleibt immer weiter hinter den Notwendigkeiten der Praxis zurück. Meer
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. Meer
Im Rahmen der Wohnungsprivatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz werden seit Mai 1995 sogenannte mieternahe Privatisierungsformen anerkannt. Dadurch stellt sich u. Meer
Die Beiträge zu diesem interdisziplinär konzipierten Buch befassen sich mit zentralen Fragen der medizinischen Ethik. U.a. werden die folgenden Themen behandelt: Verhalten von Ärzten bei Seuchen, Individuum und Medizin, Rationierung im Gesundheitswesen, Rechte des Embryos, Ethik der modernen Geburtsmedizin, Kind und Schadensbegriff, Chirurgische Trennung siamesischer Zwillinge, Ethik medizinischer Gutachtertätigkeit, ärztliche Aufklärungspflicht, medizinische Versuche am Menschen, Tröstung unheilbar Kranker, Zulässigkeit der Sterbehilfe bzw. Meer
Häufig werden Vermieter mit dem Mieterwunsch konfrontiert, tiert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Gesetzlich geregelt die Rechtslage, wenn der Wunsch des Mieters auf einer Vertragsverletzung des Vermieters beruht. Meer