Van vereniging en stichting, coöperatie en onderlinge waarborgmaatschappij
Deze publicatie gaat uitgebreid in op het verenigingen-, coöperatie- en stichtingenrecht. De stof wordt thematisch behandeld, waarbij de regels voor de verschillende rechtsvormen met elkaar worden vergeleken.
Peter Derleder, Universitätsprofessor und herausragender Zivilrechtsdogmatiker, Mitherausgeber, Kommentator, Kritiker, Praktiker als Richter und Rechtsanwalt, engagierter Lehrer, Förderer und Prüfer des wissenschaftlichen Nachwuchses, Literatur- und Kunstliebhaber, begeht am 3. Meer
Esther Bollhöfer betrachtet in diesem Buch weitgehend ungeklärte Fragen der Nutzung von Betriebsdaten bei der Erbringung von E-Services. Hierbei stehen rechtliche, technische und organisatorische Möglichkeiten des Schutzes von Informationen und Daten durch Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus im Zentrum. Meer
The information society is a key issue in everyday life and a phenomenon enc- passing social, cultural, economic, and legal facettes. Currently, an information society’s legal framework is gradually crystallizing under the newly introduced term of “Internet governance”. Meer
Die Reform des Meeresvölkerrechts durch die Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen Am 3. Dezember 1973 trat die Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen zu ihrer ersten Sitzungsperiode zusammen. Meer
Die vorliegende Arbeit entstand in den Jahren 1984-1989 und geht auf eine Anregung von Herm Professor Dr. Konrad Ginther zuriick, der sie auch die ganze Zeit hindurch mit Rat und Kritik gefordert hat. Meer
Der Sammelband enthält Referate und Kommentare des 2. Travemünder Symposiums zur ökonomischen Analyse des Rechts in Travemünde im März 1990. Behandelt werden vornehmlich Kernmaterien des deutschen Zivilrechts. Meer
On June 2, 1988, after six years of negotiations!, the Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities was successfully con cluded. Meer
"Es ist Pflicht der Menschlichkeit, keine morderischen Werkzeuge und Waf fen zu liefern, und sie, wenn darum gebeten wird, zu verweigern"l. Dieser Satz wurde vor genau zweihundert Jahren von einem Vertreter der aufklare rischen Philosophie geschrieben, konnte aber - gerade in seinem Idealismus - auch als prototypisch fUr die heute in der breiten Offentlichkeit wie in weiten Teilen der Wissenschaft, vor aHem der zeitgenossischen Friedens und Konfliktforschung, vorherrschende Auffassung gelten. Meer
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Meer
An zwei verschiedenen Stellen beschäftigt sich das deutsche Strafgesetzbuch direkt mit dem Baugewerbe: § 367 Nr. I3-I5 behandelt einzelne Uebertretungen polizeilicher Art, die mit geringer Geldstrafe, höchstens mit Haft geahndet werden; § 330 aus der Gruppe. Meer
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Meer
Diese Arbeit lag der rechtswissenschaftlichen Fakultat der Ruprecht-KarIs Universitat Heidelberg im Wintersemester 1991/92 als Dissertation vor. Sie wurde mit dem Ruprecht-Karis-Preis der Universitat ausgezeichnet. Meer
Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Ruprecht Karls-Universität Heidelberg im Wintersemester 1991(92 als Dissertation angenommen. Meer
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Meer
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Meer
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