Wissen, was Recht ist
Richterliche Rechtspraxis aus wissenssoziologisch-ethnografischer Sicht
Samenvatting
Das Recht einer Gesellschaft ist seit langem Gegenstand soziologischer Unter- chung. Bemerkenswerterweise ist der Kern der juristischen Arbeit, die Arbeit am und mit dem Recht, um einen gegebenen Fall zu entscheiden, aber vergleichsweise wenig bis gar nicht untersucht worden. Was es gibt, sind Untersuchungen über den Ablauf mündlicher Verhandlungen, auch der Umgang der Gerichte mit der Tat- chenfrage wurde untersucht, es fehlt aber fast vollständig die Aufklärung der eige- lichen normativen Beurteilung von Tatsachen am Maßstab des gegebenen Rechts, um damit einen Fall entscheiden zu können. Lediglich Studien von Rüdiger La- mann und Bruno Latour widmen sich dem eigentlichen richterlichen Rechtsf- dungsprozess. Für dieses Forschungsdefizit gibt es einsichtige Gründe, so den, dass das richterliche Beratungsgeheimnis die eigentliche Rechtsarbeit von der Beoba- tung durch Außenstehende abschirmt; dieses rechtliche Beratungsgeheimnis wird in der deutschen Rechtswirklichkeit sehr strikt verteidigt, auch gegenüber wiss- schaftlichem Interesse (die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit dieses absoluten Vorrangs der richterlichen Unabhängigkeit vor der Wissenschaftsfreiheit ist hier nicht zu thematisieren). Zum anderen ist die eigentliche Rechtsfindungsarbeit d- wegen schwer zum Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung zu machen, weil sie sich zu einem guten Teil im Kopf der entscheidenden Richter abspielt, also nicht unmittelbar der Beobachtung zugänglich ist. Ausgehend von dem für diese Arbeit entscheidenden Verständnis von Recht als »Wissensordnung«, gewonnen aus der Auseinandersetzung mit der Max - ber’schen Soziologie, wird der Symbolische Interaktionismus und die Neuere W- senssoziologie von Peter L. Berger und Thomas Luckmann herangezogen. Die Rechtspraxis wird als Lösung von Wissensproblemen beschrieben.
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