§ 1 Einleitung.- A. Einftihrung.- B. Gang der Untersuchung.- § 2 Biologische Grundlage.- A. Gen, DNA und RNA.- I. Die DNA.- II. Das Gen.- III. Die RNA.- B. Substanzen mit genetischem Material.- I. Codierendes und nicht-codierendes Material.- II. Organisations struktur der Zellkern-DNA.- C. Die verschiedenen Zelltypen.- I. Somatische Zellen.- II. Reproduktive Zellen.- III. Stammzellen.- § 3 Rechtliche Qualifizierung biologischen Materials.- A. Biologisches Material im Sinne der Untersuchung.- B. Rechtliche Einordnung biologischen Materials.- I. Vorüberlegung - Die rechtliche Einordnung des lebenden menschlichen Körpers.- 1. Der persönlichkeitsrechtliche Ansatz.- 2. Der sachenrechtlicher Ansatz.- a. Die notwendigen Voraussetzungen für die Sacheigenschaft im Sinne des § 90 BGB.- b. Die Eigentumsfähigkeit des lebenden menschlichen Körpers.- 3. Die Überlagerungsthese.- 4. Stellungnahme.- a. Kritische Würdigung des sachenrechtlichen Ansatzes.- b. Die Vorteile des persönlichkeitsrechtlichen Ansatzes.- c. Die Überlegenheit der Überlagerungsthese.- II. Rechtliche Einordnung des vom Körper getrennten biologischen Materials.- 1. Die Theorie vom Fortbestand des Persönlichkeitsrechts.- 2. Der sachenrechtliche Ansatz und seine Folgen.- a. Die Umwandlungskonstruktionen.- aa. Die Lockerung der Nähebeziehung.- bb. Die Aneignungsthese.- cc. Die analoge Anwendung des § 953 BGB.- b. Die Einordnung als res extra commercium als Sonderweg.- 3. Überlagerungsthese.- 4. Der modifizierte sachenrechtliche Ansatz.- 5. Stellungnahme.- a. Kritik am ausschlie?lich persönlichkeitsrechtlichen Ansatz.- b. Kritik am ausschlie?lich sachenrechtlichen Ansatz.- aa. Das mangelhafte Schutzniveau des rein sachenrechtlichen Ansatzes.- bb. Die Kritik an den einzelnen Umwandlungskonstruktionen.- (a) § 953 BGB analog als Begründung für eine Umwandlung.- (b) § 958 Abs. 2 BGB als Begründung für eine Umwandlung.- (c) Lockerung der Nähebeziehung als Begründung für eine Umwandlung.- cc. Fazit.- c. Die Kritik an der Überlagerungsthese.- d. Der modifizierte sachenrechtliche Ansatz als Ausweg.- aa. Die Vorteile des modifizierten sachenrechtlichen Ansatzes.- bb. Dogmatische Begründung der persönlichkeitsrechtlichen Beziehung.- (a) Vorüberlegung.- (b) Genetisches Material als Grund für die persönlichkeitsrechtliche Beziehung.- (aa) Die Selbstbestimmung über genetisches Material als Bestimmungsbefugnis über eine Kernzone.- (bb) Die Erforderlichkeit persönlichkeitsrechtlichen Schutzes genetischen Materials.- 6. Zwischenergebnis.- 7. Rechtsfolgen für bestimmte Substanztypen.- a. Körperzellen und sonstiges genetisches Material.- aa. Die sachen- und eigentumsrechtliche Einordnung somatischer Zellen und sonstigen genetischen Materials.- bb. Die persönlichkeitsrechtliche Einordnung somatischer Zellen und sonstigem genetischen Materials.- b. Reproduktive Zellen.- aa. Vorüberlegung.- (a) Die verschiedenen Versuche einer eigenständigen rechtlichen Einordnung des Keimguts.- (aa) Die Keimzelle als eigenstandige Person?.- (bb) Die Keirnzelle als eigenständige Teil- , Vor-, oder Zwischenpersonalität?.- (b) Die fehlende Überzeugungskraft der für eine differenzierte Behandlung angeführten Unterscheidungskriterien.- (c) Fazit.- bb. Die sachen- und / oder persönlichkeitsrechtliche Einordnung.- (a) Die sachen- und eigentumsrechtliche Einordnung.- (aa) Die Einordnung als Sache im Sinne des 90 BGB.- (bb) Die eigentumsrechtliche Einordnung.- (1) Die Eigentumsunfähigkeit reproduktiver Zellen.- (2) Die Nachteile der Eigentumsunfähigkeit reproduktiver Zellen.- (b) Die persönlichkeitsrechtliche Einordnung.- (aa) Die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse des Substanzträgers über seine Keirnzellen.- (bb) Exkurs: Auswirkungen der Verschmelzung von Keimzellen auf das Persönlichkeitsrecht.- cc. Fazit.- c. Stammzellen.- d. Biologisches Material ohne genetische Relevanz.- 8. Fazit.- § 4 Die Weiterverwendung biologischen Materials.- A. Das Eigentum an biologischem Material.- I. Der ursprüngliche Eigentlimer.- II. Der Eigentumsverlust.- 1. Rechtsgeschäftlicher Eigentumsverlust.- a. Übereignung.- aa. Die Einigung im Sinne des § 929 BOB.- bb. Die Übergabe im Sinne des § 929 BOB.- cc. Fazit.- b. Dereliktion.- aa. Der Tatbestand des § 959 BOB.- bb. Fazit.- 2. Gesetzlicher Eigentumsverlust.- a. Verarbeitung.- b. Verbindung und Vermischung.- c. Eigentumsverlust des Substanzträgers durch gutgläubigen Erwerb eines Dritten.- III. Die Grenzen des Eigentumsrechts.- IV. Die Anfechtung der Eigentumsübertragung an biologischem Material.- 1. Die Voraussetzungen der Anfechtung.- a. Anfechtung gemä? § 119 Abs. 2 BOB.- b. Anfechtung gemä? § 123 BOB.- 2. Rechtsfolgen der Anfechtung.- a. Die Nichtigkeit ex tunc.- aa. Gründe für die ex nunc Wirkung der Anfechtung.- bb. Ablehnung einer ex nunc Wirkung in Zusammenhang mit Körpersubstanzen.- b. Drittwirkungen gemä? § 142 Abs. 2 BOB.- 3. Fazit.- B. Das Persönlichkeitsrecht an biologischem Materia.- I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht.- 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Rechtsordnung.- 2. Die Bestimmung des Schutzbereichs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.- II. Das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung als besondere Fallgruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.- 1. Einleitung.- 2. Die Abgrenzung zwischen dem Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung und dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Das Grundrecht auf bioethische Selbstbestimmung.- c. Der Inhalt des Grundrechts auf bioethische Selbstbestimmung.- d. Fazit und Ausblick.- 3. Der Schutzbereich des Rechts auf bio-materielle Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Die schutzwürdigen Interessen des Substanzträgers.- aa. Das Dispositionsinteresse des Substanztragers in Zusammenhang mit der Selbstbestimmung tiber biologisches Material.- bb. Das Rechtsschutzinteresse des Substanzträgers in Zusammenhang mit der Selbstbestimmung über biologisches Material.- (a) Die Lückenhaftigkeit eines lediglich durch Abwehrbefugnisse gewährten Rechtsschutzes.- (b) Vervollständigung des Rechtsschutzes durch eine positive Dispositionsbefugnis.- cc. Fazit.- c. Die konkrete Ausgestaltung des Schutzbereichs.- 4. Insbesondere: Das Persönlichkeitsverwertungsrecht an biologischem Material.- a. Die Begründung eines Persönlichkeitsverwertungsrechts.- aa. Die Einheitsthese als Indiz für eine ausschlie?liche Verwertungsbefugnis.- bb. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht aufgrund einer schutzwürdigen vermögensrechtlichen Position.- (a) Das Persönlichkeitsverwertungsrecht als wirtschaftliche Komponente des Persönlichkeitsrechts — ein Absurdum?.- (aa) Die Argumente gegen einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts.- (bb) Die Argumente für die vermögensrechtliche Komponente des Persönlichkeitsrechts.- (cc) Fazit.- (b) Die verwertbare Rechtsposition.- (aa) Das Abstellen auf die Verbietungsmöglichkeit.- (bb) Die verkehrsübliche Entgeltlichkeit der Nutzungseinräumung.- (cc) Die Wertzuweisung durch den Markt.- (dd) Stellungnahme.- (c) Die schützenswerte verwertbare Rechtsposition an biologischem Material.- (aa) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? § 134 BGB.- (1) § 2 Abs. 1 EschG.- (2) §§ 13,4 StZG.- (3) §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 TPG.- (4) § 10 TFG.- (bb) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? § 138 Abs. 1 BGB.- (1) Der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB.- (2) Die Entscheidungsparameter für ein Sittenwidrigkeitsurteil bei Körpersubstanzen.- (cc) Der Ausschluss einer schützenswerten verwertbaren Rechtsposition gemä? Art. 3 Abs. 2 Charta der Grundrechte der europäischen Union.- (1) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 3 Abs. 2 EU-Charta auf Organe der EU und die Mitgliedsstaaten.- (2) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 3 Abs. 2 EU-Charta auf Organe und nichtregenerierbare Körpersubstanzen.- (d) Zwischenergebnis.- cc. Ökonomische Analyse eines Persönlichkeitsverwertungsrecht.- (a) Ökonomische Grundlagen.- (b) Fazit für Persönlichkeitsverwertungsrechte.- dd. Zwischenergebnis.- b. Dogmatische Einordnung des Persönlichkeitsverwertungsrechts - Immaterialgüterrecht contra Persönlichkeitsrecht.- aa. Irrelevanz der Unterscheidung zwischen Immaterialgüterrecht und vermögensrechtlichem Bestandteil des Persönlichkeitsrechts für die Praxis.- (a) Vorüberlegung.- (b) Die Nähe des Persönlichkeitsverwertungsrechts zum Urheberrecht.- (c) Zwischenergebnis.- bb. Die fehlende Ablösbarkeit als Argument gegen die immaterialgüterrechtliche Einordnung des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- cc . Fazit.- c. Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts an biologischem Material.- aa. Die freie Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- (a) Tendenzen einer freien Übertragung vermögensrechtlicher Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.- (b) Die Ablehnung der freien Übertragbarkeit vermögensrechtlicher Bestandteile des Persönlichkeitsrechts.- (c) Stellungnahme.- (d) Fazit.- bb. Die eingeschränkte Übertragbarkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts.- (a) Die dogmatische Natur der eingeschränkten Übertragung als Teilübertragung durch Belastung.- (aa) Die Belastung als Teilung einer Rechtsposition.- (bb) Die Belastung als Vervielfältigung einer Rechtsposition.- (cc) Stellungnahme.- (b) Die Übertragungsmodelle in Zusammenhang mit der eingeschränkten Übertragung.- (aa) Die eingeschränkte Übertragung über die Einwilligung.- (bb) Die eingeschränkte Übertragung über die gebundene Rechtsübertragung.- (1) Der Vorgang der gebundenen Übertragung.- (2) Das Erfordernis eines definierten Verfügungsgegenstands.- (3) Die Anwendbarkeit der gebundenen Übertragung im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten.- (c) Kritische Würdigung der Übertragungsmodelle und Stellungnahme.- (aa) Die Interessen in Zusammenhang mit der Verwertung von Körpersubstanzen.- (bb) Die Verkehrsfähigkeit der Nutzungsbefugnisse.- (1) Verkehrsfähigkeit einer über die Einwilligung eingeräumten Nutzungsbefugnis.- (2) Verkehrsfähigkeit einer über die gebundene Übertragung eingeräumten Nutzungsbefugnis.- (3) Fazit.- (4) Exkurs: Das Schicksal einer Nutzungsbefugnis nach Beendigung des Hauptvertrags.- (cc) Ablehnung der Einwilligung als Übertragungsmodell.- (dd) Die Vorteile der gebundenen Übertragung.- (1) Die Einräumung einer quasidinglichen Rechtsposition.- (2) Die erweiterte Verkehrsfähigkeit der gebundenen Übertragung gegenüber der Einwilligung.- (3) Die gebundene Rechtsübertragung als Vehikel der Selbstbestimmung des Substanzträgers.- cc. Gebundene Übertragung und bio-materielle Selbstbestimmung — ein Fazit.- d. Vererblichkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts an biologischem Material.- aa. Meinungsstand.- bb. Stellungnahme.- cc. Der Gegenstand der Vererblichkeit.- (a) Die Vererblichkeit des Persönlichkeitsverwertungsrechts als Ganzes.- (b) Die Vererblichkeit einzelner Nutzungsbefugnisse.- (c) Stellungnahme.- (aa) Die Erforderlichkeit einer Gleichbehandlung von postmortalem materiellen und postmortalem ideellen Persönlichkeitsrechtschutz.- (bb) Das Persönlichkeitsverwertungsrecht als Gegenstand der Personensorge.- (cc) Einzelne abgespaltene Tochterrechte der — „wahre” Gegenstand der Vererblichkeit.- (d) Konsequenzen in praxi.- dd. Das Verhältnis zwischen Angehörigen und Erben.- (a) Die Notwendigkeit koordinierten Verhaltens von Erben und Angehörigen.- (b) Das Nebeneinander zivilrechtlicher Ansprüche von Angehörigen und Erben.- (aa) Problemstellung.- (1) Die ausschlie?liche Lizenz.- (2) Die einfache Lizenz.- (bb) Die unterschiedlichen Konstellationen in Zusammenhang mit der Inan spruchnahme unberechtigter Dritter durch Erben und Angehörige.- (1) Variante:Einfache Lizenzerteilung an die Erben.- (2) Variante: Ausschlie?liche Lizenzerteilung an die Erben.- ee. Die Beachtlichkeit des mutma?lichen Willens des Ver storbenen.- ff. Zeitliche Befristung vererblicher persönlichkeitsrechtlicher Bestandteile.- gg. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht in Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsanspruch.- hh. Fazit.- e. Persönlichkeitsverwertungsrecht und Zwangsvollstreckung.- aa. Vorüberlegung.- bb. Die Anwendbarkeit des § 857 ZPO auf das Persönlichkeitsverwertungsrecht.- cc. Fazit.- f. Das Persönlichkeitsverwertungsrecht an biologischem Material- ein Zwischenergebnis.- 5. Der Eingriff in den Schutzbereich der bio-materiellen Selbstbestimmung.- a. Vorüberlegung.- b. Der Einfluss von Forschungsinteressen auf die Feststellung eines Eingriffs in das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung.- aa. Das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen Forschungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht.- bb. Die privatrechtliche Güter- und Interessenabwägung.- (a) Weiterverwendung ohne Zustimmung für Forschungsvorhaben, bei denen es auf die Unkenntnis des Probanden ankommt.- (b) Weiterverwendung ohne Zustimmung aufgrund von Unzumutbarkeitserwägungen.- (c) Weiterverwendung ohne Zustimmung bei deutlich überwiegenden Forschungsinteressen.- cc. Fazit.- c. Der Einfluss der Anonymisierung auf die Feststellung eines Eingriffs in das Recht auf bio-materielle Selbstbestimmung.- aa. Vorüberlegung.- bb. Die Unterscheidung zwischen codierenden und nicht codierenden Substanzen.- cc. Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material.- (a) Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material zu wissenschaftlichen Zwecken.- (aa) Die Weiterverwendung von anonymisierten codierenden Substanzen zu wissenschaftlichen Zwecken.- (bb) Die Weiterverwendung von anonymisierten nicht-codierenden Substanzen zu wissenschaftlich en Zwecken.- (b) Die Weiterverwendung von anonymisierten biologischen Material zu kommerziellen Zwecken.- (c) Fazit.- 6. Die Verletzung des Rechts auf bio-materielle Selbstbestimmung.- a. Einwilligung und Nutzungsvertrag als Rechtsfertigungsgründe.- b. Sozialadäquanz.- c. Sonstige Rechtfertigungsgründe.- III. Die aufgeklärte Einwilligung und der Nutzungsvertrag.- 1. Die Abgrenzung zwischen Einwilligung und Nutzungseinräumungsvertrag.- 2. Die aufgeklärte Einwilligung.- a. Die Aufklärung.- aa. Grundlagen.- bb. Der Gegenstand der Aufklärung.- cc. Aufklärungsmodalitäten.- (a) Der Aufklärungsverpflichtete und der Aufklärungsadressat.- (b) Die Form der Aufklärung.- dd. Reichweite und Umfang.- ee . Die Entbehrlichkeit der Aufklärung.- (a) Die Entbehrlichkeit aufgrund eines Aufklärungsverzichts.- (b) Die Entbehrlichkeit der Aufklärung zum Schutz des Betroffenen.- (c) Die Entbehrlichkeit der Aufklärung beim umfassend informierten Betroffenen.- b. Einwilligung.- aa. Gegenstand der Einwilligung.- (a) Die Einwilligung in die Entnahme von Körpersubstanzen.- (b) Die Einwilligung in die Weiterverwendung von Körpersubstanzen.- bb. Rechtsnatur der Einwilligung.- cc. Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung.- (a) Einwilligungsfähigkeit.- (aa) Einwilligungsfähigkeit nach allgemeinen Grundsatzen.- (bb) Einwilligungsfähigkeit nach spezialgesetzlichen Vorschriften.- (c) Einwilligungserklärung.- (aa) Ausdrückliche und konkludente Einwilligungserklärung.- (bb) Pormularmä?ige Einwilligungserklärung.- (1) Das Verbot der Verwendung überraschender Klauseln.- (2) Die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.- (3) Fazit.- (d) Willensmängel im Zusammenhang mit der Einwilligung.- (aa) Nichtigkeit eo ipso contra Nichtigkeit durch Anfechtung.- (bb) Beachtliche Willensmängel.- (1) Meinungsstand.- (2) Stellungnahme.- (cc) Fazit.- dd. Umfang der Einwilligung.- (a) Globale Zustimmung.- (b) Stufenweise Einwilligung.- 3. Der Nutzungsvertrag über biologisches Material.- a. Rechtsnatur.- b. Auf Nutzungsverträge über Körpersubstanzen anwendbare Vorschriften.- aa. Die Anwendbarkeit des UrhG auf Nutzungsverträge über biologisches Material.- bb. Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte.- (a) Trennungs- und Abstraktionsprinzip.- (aa) Argumente gegen die Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht.- (bb) Argumente für die Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht.- (cc) Anwendbarkeit des Abstraktionsprinzips auf Nutzungsverträge über biologisches Material.- (b) Nutzungsvertrag und § 137 BGB.- c. Reichweite der Nutzungseinräumung im Nutzungsvertrag.- 4. Widerruf und Anfechtung von Nutzungsvertrag und Einwilligung.- a. Widerruf des Nutzungsvertrags.- aa. Die urheberrechtlichen Rückrufsrechte.- (a) Das Rückrufsrecht wegen Nichtausübung gemää § 41 UrhG.- (b) Das Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung gemää § 42 UrhG.- bb. Anwendbarkeit der §§ 41, 42 UrhG auf Lizenzverträge über Körpersubstanzen.- b. Widerruf der Einwilligung.- aa. Die freie Widerruflichkeit.- bb. Einschränkung der freien Widerruflichkeit.- c. Die Anfechtung von Einwilligung und Nutzungsvertrag.- aa. Die Anfechtung der Einwilligung.- (a) Voraussetzungen.- (b) Rechtsfolgen der Anfechtung.- (c) Fazit.- bb. Die Anfechtung des Nutzungsvertrags.- d. Kündigung des Nutzungsvertrags.- IV. Zwischenergebnis.- 1. Die bio-materielle Selbstbestimmung — eine Möglichkeit der Weiterverwendung biologischen Materials durch den Substanzträger.- 2. Die bio-materielle Selbstbestimmung — eine Grenze für die Weiterverwendung biologischen Materials durch Dritte.- C. Weiterverwendung bei stillschweigender Überlassung der Körpersubstanzen.- I. Problemstellung.- II. Die rechtsgeschäftliche Willenserklärung bei stillschweigender Überlassung von Körpersubstanzen.- III. Auslegung der Willenserklärung des Substanzträgers bei stillschweigender Überlassung von Körpersubstanzen.- 1. Einfache Auslegung.- 2. Ergänzende Vertragsauslegung.- a. Die betroffenen Interessen und Erwartungen der Vertragsparteien.- b. Folgen der ergänzenden Vertragsauslegung im Lichte des modifizierten sachenrechtlichen Ansatzes.- aa. Änderungen der sachenrechtlichen Zuordnung.- (a) Dereliktion durch stillschweigende Überlassung.- (b) Übereignung durch stillschweigende Überlassung.- bb. Einräumung einer persönlichkeitsrechtlichen Nutzugsbefugnis.- c. Folgen der ergänzenden Auslegung.- aa. Die Befugnis zur Vernichtung des biologischen Materials.- bb. Die Befugnis zur Verwendung des biologischen Materals zu Forschungszwecken.- cc . Die Befugnis zur entgeltlichen Weitergabe des biologischen Materials an Dritte.- D. Die Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Vorschriften in Zusammenhang mit der Weiterverwendung von Körpersubstanzen.- I. Anwendbarkeitsvoraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).- II. Körpersubstanzen als personenbezogene Daten?.- § 5 Zivilrechtliche Anspriiche des Substänztragers.- A. Einleitung.- I. Ansprüche des Substanzträgers als Eigentümer.- II. Die Ansprüche des Substanzträgers bei Eigentumsverlust.- B. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Substanzträgers im Einzelnen.- I. Vertragliche Ansprüche.- II. Deliktsrechtliche Ansprüche gemää §§ 823 ff. BGB.- 1. Voraussetzungen.- 2. Rechtsfolgen.- a. Vorüberlegung.- b. Schadensersatz im Wege der dreifachen Schadensberechnung.- aa. Grundsätze der dreifachen Schadensberechnung.- (a) Ersatz des konkreten Schadens.- (b) Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr.- (c) Gewinnabschöpfung.- bb. Systematische Bedenken gegen die dreifache Schadensberechnung an sich.- cc. Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung in Zusammenhang mit einer Verletzung der bio-materiellen Selbstbestimmung.- (a) Die Gleichsetzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten hinsichtlich ihres Schutzbedürfnisses.- (b) Die dreifache Schadensberechnung als Instrument einer unerwünschten Kommerzialisierung persönlichkeitsrechtlicher Positionen.- dd. Fazit.- c. Ersatz des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld).- aa . Einführung.- (a) Rechtslage vor dem zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.- (b) Rechtslage ab dem 01.08.2002.- bb. Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs.- cc. Rechtsfolgen.- (a) Die verschiedenen Funktionen des Schmerzensgeldanspruchs.- (aa) Die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes.- (bb) Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes.- (cc) Die Präventionsfunktion des Schmerzensgeldes.- (1) Präventionsfunktion des Schmerzensgeldeseine neue Wunderwaffe?.- (2) Präventionsfunktion als Verstoä gegen die Relativität der Schuldverhältnisse.- (3) Sonstige Bedenken gegen die Präventionsfunktion.- (b) Fazit.- 3. Zwischenergebnis.- III. Bereicherungsrechtliche Ansprüche gemää § 812 BGB.- 1. Der Tatbestand der Eingriffskondiktion.- a. Das Erlangte.- aa. Verwertungsmöglichkeit, ersparte Aufwendungen oder Verwertungsertrag als erlangtes „Etwas“ im Sinne des § 812 BGB.- bb. Die Nutzung des biologischen Materials als erlangtes „Etwas“.- b. Weitere Voraussetzungen.- aa. Die Lehre vom vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt.- bb. Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt des Rechts auf bio -materielle Selbstbestimmung.- cc. Fazit.- 2. Rechtsfolgen.- a. Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr.- b. Gewinnabschöpfung.- aa. Bereicherungsrechtliche Gewinnabschöpfung gegenüber dem redlichen Bereicherungsschuldner.- bb. Bereicherungsrechtliche Gewinnabschöpfung gegenüber dem unredlichen Bereicherungsschuldner.- cc. Die Höhe der Gewinnabschöpfung.- dd. Fazit.- 3. Zwischenergebnis.- IV. Anspruch aus angemaäter Eigengeschäftsführung gemää §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB.- 1. Tatbestandsmerkmale.- 2. Rechtsfolge.- V. Fazit.- § 6 Zusammenfassung der Ergebnisse.- A. Rechtliche Qualifizierung biologischen Materials.- B. Die Weiterverwendung biologischen Materials.- I. Das Eigentum an Körpersubstanzen.- II. Das Persönlichkeitsrecht an Körpersubstanzen - bio-materielle Selbstbestimmung.- III. Einwilligung undNutzungsvertrag.- IV. Weiterverwendung bei stillschweigender Überlassung der Körpersubstanzen durch den Substanzträger.- V. Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Vorschriften auf die Weiterverwendung biologisches Materials.- C. Die zivilrechtlichen Ansprüche des Substanzträgers im Einzelnen.