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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG

Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

Specificaties
Paperback, blz. | Duits
Springer Fachmedien Wiesbaden | e druk, 2022
ISBN13: 9783658365752
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Juridisch :
Springer Fachmedien Wiesbaden e druk, 2022 9783658365752
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Samenvatting

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt.

 

Specificaties

ISBN13:9783658365752
Taal:Duits
Bindwijze:paperback
Uitgever:Springer Fachmedien Wiesbaden

Inhoudsopgave

Einleitung.- Der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff in § 15 Abs. 3 UrhG.- Potenzielle Ausstrahlwirkung des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL auf den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff.- Methodische Analyse des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs.- Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs.- Gesamtergebnis.

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