I Inhalt der Konventionen.- 1. Die den Genfer Konventionen vorangegangenen Vereinheitlichungen des Wechselrechtes, — Die 2. Genfer Berbarungen vom 7. Juni 1930. — Das einheitliche Wechselgesetz (EWG) als loi uniforme. — „Eigentliche“ und „uneigentliche“ Reserven des EWG. — Rußlands Stellung zum Genfer Abkommen.- 2. Die Einführung des EWG. in Österreich, — „Ergänzende Vorschriften“ des österreichischen Wechselgesetzes, — Systematik des österreichischen WG — Verhältnis des österreichischen zum deutschen WR.- II. Grundfragen des Wechselrechtes.- A. Abstrakte Natur der Wechselverpflichtung.- a) Einwendungen aus dem Kausalverhältnis.- Zulässigkeit gegen den Wechselinhaber, dem bei Erwerb bekannt war, daß Rechte des Schuldners um ihre Wirkung gebracht werden, — Bewußtes Handeln zum Nachteil des Schuldners, — Das Recht aus dem Papier und das Recht am papier. — Einwendungen des Schuldners aus Kausalbeziehungen des Inhabers zu dessen Vormann: Zulässigkeit bei mangelhaftem Erwerb des Wechsels durch den Inhaber; insbesondere beim versteckten Prokuraindossament, beim Scheingiro und bei der bloßen Verwahrung. — Einreden nach EWG.- b) Blankowechsel und Verfälschung.- Wesen des Blankowechsels. — Der Schutz des redlichen Nehmers eines Blankowechsels vor der Einrede der verabredungswidrigen Ausfüllung. — Ausfüllung des mangelhaften und Verfälschung des vollständigen Wechsels. — Übertragbarkeit des Ausfüllungsrechtes.- c) Deckung und Revalierung.- B. Entstehung der Wechselverpflichtungen mit der Begebung, aber unter Schutz des gutgläubigen Erwerbers.- Entstehung der Wechselverpflichtungen. — Wirkung des Erwerbes des Rechtes an dem Papier. — Umfang des Vertrauensschutzes für den Wechselnehmer..- C. Die Unabhängigkeit der Zeichnungsakte voneinander und ihre Reichweite.- a) Grundsatz — Bedeutung der gefälschten Unterschrift.- b) Unterfertigung, — Wechselfähigkeit. — Form.- c) Unterfertigung durch Vertreter.- Die Wirkung der Unterfertigung durch den befugten Vertreter. — Bisherige Lehre und Praxis. — Wirkung der Wechselerklärung für den Vertretenen. — Die Unterfertigung durch einen Pseudovertreter. — Wirkung der Vollmachtsüberschreitung. — Pflichten und Rechte des Pseudovertreters. — Pseudovertreter und Fälscher.- d) Die Selbständigkeit der Erklärungen und die Ausnahmen von dieser Regel.- ?) Ausschluß der Haftung für die Annahme durch den Aussteller. — Die Angstklausel. — Der Präsentationsbefehl — Die Protesterlaßklausel.- ?) Rekta- und die Protesterlaßklausel des Ausstellers. — Die Vorschreibung des Amtsprotestes durch den Aussteller. — Absolute Wirkung der Klauseln des Wechselausstellers.- D. Vorlagegebote, Vorlageverbote und -vertagungen.- a) Die nicht akzeptable Tratte.- Die Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Wirtschaftliche Bedeutung der nicht akzeptablen Tratte. — Die Verfügung über die der nicht akzeptablen Tratte zugrunde liegenden Warenpreisforderungen.- b) Der Bezogene, der nicht annimmt.- Entstehung der wechselmäßigen Haftung des Bezogenen.- c) Vorlage- (Präsentations-) Verbot und Aufschiebung der Vorlage.- Fälle der Unzulässigkeit des Präsentationsverbotes. — Schranken des Präsentationsaufschubes.- d) Präsentationsfreiheit und Präsentationspflicht.- Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Gesetzliche Präsentationspflicht bet Zeitsichtwechseln. — Wirkung der Versäumnis der vorgeschriebenen Präsentation.- e) Präsentation Zur Annahme.- Zeitliche Begrenzung der Annahmefrist. — Ort der Präsentation zur Annahme. — Der Domizilwechsel. — Legitimation zur Präsentation zur Annahme.- E. Zahlung und Rückgriff.- 1. Zahlungsarten. Teilzahlung.- Kompensation in den einzelnen Rechtsordnungen. — Prinzipielle Zulässigkeit der Teilzahlung.- 2. Sicherheitsregretz.- Die Änderung gegenüber dem geltenden Recht. — Voraussetzungen des Sicherungsregresses. — Unsicherheit des Bezogenen. — Unsicherheit des Ausstellers eines eigenen Wechsels.- 3. Zahlungsregreß. Allgemeine Voraussetzungen.- 4. Präsentation und Protesterhebung.- a) Allgemeines.- ?) Die Präsentation als Voraussetzung für den Rückgriff gegen den Wechselverpflichteten; insbesondere auch den Avalisten des Akzeptanten eines domizilierten Wechsels und einen Ehrenakzeptanten. — Die Frist zur Protesterhebung bei Sichtwechseln.- ?) Weitere Voraussetzungen bei Nachsichtwechseln und Wechseln mit Präsentationsgeboten. Der Verlust des Regretzrechtes bei Unterlassung der befristet gebotenen präsentation zur Annahme oder des Protestes mangels Annahme. — Die Frist zur Präsentation des Zeitsichtwechsels zur Annahme. — Berechnung des Verfallstages eines Zeitsichtwechsels. — Unterlassung der rechtzeitigen Präsentation zur Zahlung. — Wirkungen des Protestes mangels Annahme.- ?) Fälle der Überflüssigkeit der Protesterhebung, Protestersatz, Fehlen des Originals, Protestersatz, höhere Gewalt. Wer die Protesterlaßklausel setzen kann? Form der Protesterlaßklausel. — Wirkungen der Protesterlaßklausel. Unzlässige Protesterlaßklausel. — Protestersatz. — Protesterhebungszwang. — Begriff und rechtliche Wirkung der „höheren Gewalt“.— Wirkungen eines Staatsmoratoriums.- ?) Die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Notifikation. Wann Notifikationspflicht besteht. — An wen die Notifikation zu richten ist? — Zulässigkeit landesgesetzlicher Bestimmungen über die Benachrichtigung durch das Protestorgan. — Die Frist zur Benachrichtigung. — Die Notifikationspflicht des Prokuraindossanten. — Die Form der Notifikation. — Die Rechtsfolgen der Unterlassung der Notifikation oder der ungehörigen Notifikation. — Der Anspruch des Regreßnehmers auf Zinsen und kosten.- b) Der Umfang des Regreßanspruches.- Der gesetzliche festgesetzte Zinsfuß. — Das Recht der einzelnen Staaten, für gewisse Wechsel einen anderen Zinsfuß festzusetzen. — Das EWG. und die „Kommission“ („Provision“). — Der Umfang der Rückgriffsumme. — Das Einlösungsrecht der Wechselverpflichteten. — Der Regreßdienst. — Der Regreßberechtigte. — Die Art der Regreßnahme. — Der Rückwechsel.- 5. Haftung, Einlösung und Rückstellung des Wechsels.- Die Solidarhaftung der prinzipalen und der regreßpflichtigen Wechselschuldner. Der Einlösungszwang und die Einlösungsfreiheit. — Der Anspruch auf Aushändigung des Wechsels. — Zahlung vor und bei Verfall. — Fälle des Fehlens der befreienden Wirkung der Zahlung.- III Der Wechsel und die einzelnen Skripturakte.- 1. Der Wechsel.- a) Wesentliche Bestandteile, insbesondere die Wechselklausel; absolut und relativ wesentliche Bestandteile.- Die absolut und die relativ wesentlichen Bestandteile. — Rechtsfolgen des Fehlens gewisser Angaben im Wechsel. — Der trassiert eigene Wechsel. — Der Text des Wechsels.- b) Bestandteile zur Erreichung gewisser Wirkungen.- Die absolute Wirkung solcher klauseln. Relativ wirkende Klauselberechtigung zur Setzung der Klauseln. — Wirkung von Wechseln, denen wesentliche Bestandteile fehlen.- c) Die Tendenz des EWG zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Wechsels.- Rechtsinhaltspräsumtionen. — Echte Vermutungen. — Wechselmäßig widerlegbare Vermutungen.- d) Klauseln, die den Wechsel ungültig machen.- Die echte Bedingung für die Zahlung. — Nichtige Klauseln. — Nichtigkeit von Messemarkt und Ratenwechseln. — Die Bedeutung der Verpfändungsklausel. — Zulässigkeit mehrerer Remittenten, Aussteller oder Bezogener. — Die Einheit des Zahlungsortes, der Zahlung und des Inhalts der Wechselverpflichtung. — Pfänder zugunsten der Wechselverpflichtungen.- 2. Das Indossament.- Äbereinstimmung mit dem geltenden Recht. — Änderungen gegenüber dem geltenden Recht. — Begriff und Wirkungen des Nachindossamentes nach dem EWG. — Die Blankotradition. — Das offene Pfandindossament.- 3. Die Annahme.- Die Wirkungen der Annahmeerklärung. — Die Festsetzung einer Deliberationsfrist. — Form und Inhalt der Annahmeerklärung. — Das Prinzip der formellen und materiellen Identität. — Die Ungültigkeit eines bedingten Akzeptes. — Zulässige Beifügungen durch den Annehmer. — Die Zahlungspflicht des Annehmers.- 4. Aual und Intervention.- a) Aval.- Form der Wechselbürgschaft. — Die französische und die deutsche Auffassung. — Die „uneigentliche“ und die „eigentliche“ Bürgschaft. — „Verkleidete Wechselbürgschaft. “ — Andere Arten der Interzession. — Das Prinzip der „formellen Akzessorietät“ in der Wechselbürgschaft und der „materiellen Selbständigkeit“ der Verpflichtungsakte. — Der zahlende Avalist als Wechselgläubiger. — Art und Umfang der Haftung des Avalisten. — Ungültige Wechselbürgschaft.- b) Die Intervention.- Die Fühigkeit zur Intervention. — Unzulässigkett der Ehrenannahme einer nicht akzeptablen Tratte. — Unterschiede zwischen Aval und Ehrenannahme. — Wesen der Notadresse. — Berechtigung zur Setzung einer Notadresse. — Bedeutung der Ehrenannahme. — Zulässigkeit der Ehrenannahme. Rechtliche Stellung des Ehrenschuldners. — Wann die Ehrenannahme vom Inhaber zurückgewiesen werden kann. — Die Wirkung der Ehrenzahlung. — Die Rechte des Ehrenzahlers. — Mehrere Notadressen und Intervenienten.- IV. Vervielfältigungen.- 1. Duplikate.- Das Recht des Inhabers auf Ausstellung von Duplikaten. — Die Verpflichtung zur Ausstellung von Duplikaten. — Ausschließung dieser Verpflichtung. — Die Kosten der Herstellung. — Bezeichung der einzelnen Ausfertigungen. — Form und Wirkung der Ausstellung von Duplikaten. — Pflicht zur Herausgabe des Akzeptexemplares und des Fehlens eines Zutreffvermerks. — Wirkung der Einlösung einer Ausfertigung. — Dauer des Rechtes auf Ausstellung von Duplikaten.- 2. Kopien.- Berechtigung zur Ausstellung. — Die wechselrechlichen Wirkungen der Ausstellung von Kopien. — Erfordernisse der Kopien. — Zulässiger Inhalt der Wechselkopien. — Vorbehalt der Indossierung nur für Kopien. — Unterschied zwischen Wechselkopie und einfacher Abschrift.- V. Amortisation, Vernichtung, Verstümmelung und Verjährung.- 1. Fehlen von Amortisationsvorschriften im EWG.- Verlust, Diebstahl und Vernichtung des Wechsels. — Notwendige Änderungen der Landesgesetze über die Amortisation. — Ob das Ausschlußurteil den Wechsel ersetzt. — Die Wirkung der Änderung des Textes. — Die verstümmelte Urkunde.- 2. Die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung.- Der Beginn der Verjährungsfristen. Hier Quelle einer materiellen Rechtsverschiedenheit trotz des EWG. — Die Verjährungsfristen. — Die Wirkung der Streitverkündigung. — Wirkung der Verjährung. — Bedeutung des Ausstellungsortes für die Regreßfristen.- VI. Das internationale Wecheselrecht.- Allgemeines.- 1. Die passive Wechselgeschäftsfähigkeit.- Die Bedeutung der lex patriae. — Ausnahmen, insbesondere der renvoi. — Schutz der Pflegebefohlenen. — Die Verdrängung der lex patriae durch die lex loci actus. — Juriftische Personen und Apoliden.- 2. Die Form der Wechselerklärungen.- Bedeutung der lex loci actus. — Ausnahmen, insbesondere: die Wirkung formungültiger, im Auslande abgegebener Wechselerklärungen, die den Erfordernissen des Heimatsstaates entsprechen, zugunsten eigener Staats bürger und die Wirkung späterer Skripturakte auf den ungültigen Wechsel. — Form und Frist für die Protesterhebung.- 3. Kollisionsnormen über die Bedeutung und Wirkung der wechselrechtlichen Erklärungen.- Notwendigkeit solcher Normen. — Die drei grundlegenden Richtungen. — Die französische, deutsche und italienische Ansicht. — Die einzelnen Bestimmungen des IWG. — Einfluß des Parteitwllens auf die anzuwendende Rechtsnorm. — primäre Geltung der lex loci actus. — Schutz gutgläubiger Nehmer.- Anhang (Gesetzestekte):.- A. Wechselgesetz (Deutscher Entw. und Öft. Gcs.).- B. Öst. Einf. Gesetz zum Wechselgesetz.- C. Deutscher Entw, eines Einf. Gesetzes zum Wechselgesetz.